Drucksache Nr. 0500/2009:
Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Sternenfänger" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e. V.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0500/2009
0
 

Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Sternenfänger" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e. V.

Antrag,


zu beschließen,
  • den Verein Kinderlebens(t)räume e. V. als Träger der Kindertagesstätte "Sternenfänger" mit zwei Krippengruppen mit insgesamt 25 Ganztagsplätzen in Misburg-Nord, Waldstraße 56 zu fördern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufenden Beihilfen für die vorgenannten Gruppen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.001/988000Zuwendungen171.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt171.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-171.800,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem KiföG zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Der Investitionszuschuss wird für die Krippen maximal in Höhe der nicht durch das Land geförderten Investitionen nach der Richtlinie zum Ausbau der Kinderbetreuung (RIK) bewilligt.

Begründung des Antrages


In Hannover betreibt der anerkannte Verein Kinderlebens(t)räume e. V. seit 2007 (DS 3066/2007) erfolgreich zwei Kindergruppen in der Hildesheimer Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Der Träger wurde anerkannt und erhält eine finanzielle Förderung auf Grundlage der Richtlinien für Elternvereine.

Der Träger plant nun den Betrieb einer weiteren zweigruppigen Kindertagesstätte mit 25 Krippenplätzen im Stadtteil Misburg-Nord. Für dieses Vorhaben wurde in der Waldstraße 56 eine ebenerdige Räumlichkeit angemietet, die kindgerecht umgebaut wird. Eine Außenspielfläche, die eine Betreuung für max. 25 Kinder zulässt, steht der Kindertagesstätte ebenfalls zur Verfügung.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde, wonach eine vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5 % der Gesamtkosten vorgesehen ist.

Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 171.000 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Hannover stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar. Der Träger strebt den 01.06.2009 als Betriebsbeginn der Einrichtung an.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden.

Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot auszubauen. Der Beginn der notwendigen Umbaumaßnahme ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen und wird seitens des Vereins mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse, Spenden und Eigenleistung vorgenommen.

Anlässlich der Umbaupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 03.03.2009