Drucksache Nr. 0498/2021:
Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0498/2021
8, nur online
 

Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen

Antrag,


1. der Einrichtung der Veloroute 08 mit der, in Anlage 1 dargestellten Führung über Willy-Brandt-Allee, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Schützenallee und Wiehbergstraße, Hildesheimer Straße auf Grundlage des im Jahr 2020 erarbeiteten Veloroutenkonzeptes (Drucksache 1307/2020) und der Umsetzung der im Drucksachentext und in den weiteren Anlagen beschriebenen Maßnahmen zuzustimmen,
2. der kurzfristigen Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem rechten Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen der Hildesheimer Straße zwischen den Einmündungen der Wiehbergstraße und der Stadtgrenze zu Laatzen als Teil der Interkommunalen Veloroute Hannover-Laatzen unter abschnittsweisem Verzicht auf Fahrbahnrandparken, sowie der Aufhebung der Benutzungspflicht der in diesem Bereich liegenden Hochbordradwege und der Umgestaltung der Verkehrsführung in den Knotenpunkten zu Gunsten des Radverkehrs, wie in Anlage 2 dargestellt, probeweise zunächst bis Ende 2022 zuzustimmen,
3. die Verwaltung zu beauftragen, die verkehrlichen Auswirkungen der unter 2. probeweise errichteten Radverkehrsanlage an der Hildesheimer Straße sowie der verkehrlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wiehbergstraße zu beobachten und die Ergebnisse sowie einen Vorschlag für eine endgültige Lösung einschließlich ergänzender baulicher Maßnahmen für diesen Abschnitt bis Ende 2022 erneut den politischen Gremien vorzulegen,


4. der Mittelfreigabe in Höhe von 700.000 € und dem Baubeginn der unter 1. und 2. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910

Bezeichnung Gemeindestraßen / Velorouten

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021 - 2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2021 zu Lasten 2022 /2023.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101910
Gemeindestraßen / Velorouten
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 700.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 700.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 17.500,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 17.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für diese Baumaßnahme zur baulichen Umsetzung der Veloroute 08 sind der Landeshauptstadt Hannover insgesamt Landeszuwendungen aus dem Programm „Nachhaltige Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Stadt Hannover“ in Höhe von 700.000,-€ in Aussicht gestellt.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Anlass des Projektes

Mit dem Haushaltsbegleitantrag Drucksache-Nr. H-0163/2019 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein stadtweites und stadtteilverbindendes Radverkehrs- und Veloroutennetz in alle Stadtbezirke und angrenzenden Umlandgemeinden zu entwickeln und der Politik zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Die bauliche Umsetzung soll innerhalb von 10 Jahren sukzessive erfolgen.

Die Konzeptstudie wurde in den Jahren 2019/2020 mit Unterstützung durch ein externes Gutachterbüro erstellt. Im Ergebnis wurde ein Gesamtnetz mit insgesamt 12 Velorouten in alle Stadtbezirke entwickelt.

Mit der Beschlussdrucksache Nr. 1307/2020 wurde das Veloroutennetz den politischen Gremien im Sommer 2020 vorgestellt. Der abschließende Beschluss in den Ratsgremien erfolgte am 09.07.2020.

Mit der Beschlussdrucksache wurde unter anderem angekündigt, dieses Konzept auch in allen Stadtbezirksräten vorzustellen, sobald konkrete Planungen und Maßnahmenüberlegungen für die jeweils tangierenden Velorouten vorliegen.

Mit dem Veloroutenkonzept wurde auch ein ergänzender Antrag aus dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (Drucksache Nr. 1233/2020) beschlossen, der eine vorzeitige und provisorische Kennzeichnung von vier Routen fordert. In der Folge wurden bereits im Herbst 2020 fünf Velorouten (Nr. 03, 06, 08, 09 und 12) mit einer provisorischen Kennzeichnung durch Piktogramme, Banderolen mit GPS-Codes und Fahnen an den Start- und Zielpunkten versehen. Somit konnte die Trassenführung in der Öffentlichkeit frühzeitig sichtbar gemacht und zur Diskussion gestellt werden.
Diese Form der Sichtbarmachung und die Bereitstellung digitaler Routen dient der Beteiligung der Bürger*innen und örtlichen Politik, um sachdienliche Hinweise zur weiteren Planung zum Verlauf und Maßnahmen zu erhalten.

Mit der vorliegenden Drucksache werden die konkretisierten Planungen zur Veloroute 08 nach erster Vorstellung der Planungskonzepte Ende 2020/Anfang 2021 in den Stadtbezirken 08 und 01 den zuständigen Stadtbezirksräten 01, 07, und 08 sowie den zuständigen Ratsgremien zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt.
2. Führungsformen sowie Kennzeichnung von Velorouten

Nach dem Hinweispapier zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (HRSV, Entwurf vom 09.10.2020) werden unterschiedliche Führungsformen für Velorouten vorgeschlagen. Danach ist besondere Beachtung der Zusammensetzung aus ortsbezogenen verschiedenen Führungsformen zu geben. Zu den vorgeschlagenen Führungsformen gehören demnach
· selbständig geführte Radwege mit einer Regelbreite von 3,00 m (min. 2.50 m)
· Straßenbegleitende Einrichtungsradwege mit einer Regelbreite von 2,50 m (min. 2.00 m)
· Straßenbegleitende Zweirichtungsradwege mit einer Regelbreite von 3,00 m
(min. 2.50 m)
· Radfahrstreifen mit einer Regelbreite von 2,50 m
· Fahrradstraßen ohne anliegende Kfz-Stellplätze mit einer Regelbreite von 4,50 m
· Fahrradstraßen mit anliegenden Kfz-Stellplätzen mit einer Regelbreite von 4,10 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen mit einer Regelbreite von 0,75 m.

Weitere Führungsformen sind in Ausnahmefällen anzuwenden. Die jeweilige Führungsform ist situationsspezifisch zu wählen bei Berücksichtigung einer möglichst weitgehenden Kontinuität der Radverkehrsführung.

Eine Kennzeichnung der Velorouten sollte nach dem o.g. Hinweispapier möglichst bundesweit einheitlich erfolgen, um einen Wiedererkennungswert auch in der Verdeutlichung der Linienführung bei wechselnden Arten der Radverkehrsführung zu erzielen. Somit soll eine Betonung der hohen Hierarchiestufe der Radverkehrsverbindungen erreicht werden.




Im Hinweispapier wird für die Kennzeichnung die Markierungsfarbe Grün vorgeschlagen. Die linienhafte Kennzeichnung von Velorouten sollte demnach durch einen unterbrochenen grünen Schmalstrich mit einer Strich-Lücke Markierung erfolgen. Weiterhin sollten in regelmäßig auftretenden Abständen Fahrradpiktogramme auch in grüner Markierungsfarbe auf die Radverkehrsanlagen aufgebracht werden, im Besonderen auch bei einmündenden Netzverbindungen.


3. Beschreibung des Projektes und der vorgesehenen Maßnahmen

Verlauf im Stadtbezirk Mitte

Der Einstieg in die Veloroute 08 erfolgt wie bei allen weiteren Velorouten auch über den City-Radring. Ausgehend von der Einmündung Osterstraße/Windmühlenstraße führt die Veloroute im Stadtbezirk Mitte über die Osterstraße, die Willy-Brandt-Allee und den Kurt-Schwitters-Platz auf den Radweg am Ostufer des Maschsees im Stadtbezirk Südstadt-Bult.


Die Radverkehrsfurten über den Friedrichswall entsprechen im heutigen Ausbauzustand bereits den Standardisierungen für die Velorouten und wurden bereits in roter Markierung eingefärbt.


Gemeinsamer Verlauf in den Stadtbezirken Mitte und Südstadt-Bult

Abschnitt Willy-Brandt-Allee bis Kurt-Schwitters-Platz

Der weitere Verlauf der Veloroute über die Willy-Brandt-Allee entspricht ebenfalls bereits zu großen Teilen den Standards der Velorouten aufgrund der erst vor einigen Jahren erfolgten Grunderneuerung. Die hochbordgeführten Radwege beidseitig der Willy-Brandt-Allee weisen eine Breite von 2,40 m auf. Die westliche Nebenanlage wurde bereits vor einigen Jahren schon in einer komfortablen Breite mit einem anthrazitfarbenen Rechteckpflaster ohne Fase mit beidseitig begleitenden roten Klinkerstreifen ausgeführt. Bei der Grunderneuerung im Jahr 2018 wurde die östliche Nebenanlage ebenso in einer lichten Radwegebreite von 2,00 m mit beidseitig begleitenden Klinkerstreifen hergestellt. Die Gehwege weisen im Bereich der Willy-Brandt-Allee mindestens eine Breite von 2,00 m auf, befestigt mit Betonsteinplatten.

In der Willy-Brandt-Allee im Bereich des Kurt-Schwitters-Platzes ist in einem 2. Schritt geplant, die Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Maschsee auf der westlichen Nebenanlage der Willy-Brandt-Allee aufzuweiten, um somit eine separate Linksabbiegespur in Richtung Rudolf-von-Bennigsen-Ufer anbieten zu können. Die Radfahrenden passieren somit den Kurt-Schwitters-Platz in einer rot markierten Diagonalfurt als Linksabbieger in einem Zug. Über Induktionsschleifen soll eine möglichst kurzfristige Freigabe an der Lichtsignalanlage für die Radfahrenden unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erreicht werden. (Anlage 3)






Diese Maßnahme soll im Zusammenhang mit dem beim Bau der Veloroute 09 in Richtung Arthur-Menge-Ufer geplanten Knotenpunktumbau umgesetzt werden, da die bestehenden Mittelinseln in diesem Zusammenhang eingekürzt werden müssen und die Spuraufteilung gegenüber heute deutlich verändert werden soll. Bis dahin wird der Radverkehr aus der Innenstadt Richtung Döhren wie heute über den Knotenpunkt Willy-Brandt-Allee/ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer geführt.

Der Übergang vom Radweg am Ostufer des Maschsees in die Willy-Brandt-Allee in Richtung Innenstadt erfolgt über die bereits vorhandene rot markierte Radwegefurt in Richtung Sprengelmuseum.

Verlauf im Stadtbezirk Südstadt-Bult

Abschnitt Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis Schützenallee

Die Veloroute wird entlang des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers auf der Ostseite des Maschsees auf dem bestehenden Zweirichtungsradweg geführt. Die Oberfläche des Radweges weist allerdings derzeit eine Vielzahl von Schadstellen auf, die die Befahrbarkeit beeinträchtigen. Daher ist vorgesehen, diese auf ganzer Länge vom Kurt-Schwitters-Platz bis zum Strandbad zu erneuern. Die Deckensanierung soll schon im 2. Quartal 2021 ausgeführt werden. Die bestehenden Radwegebreiten von 3,00 m bis 4,00 m werden bei dieser Maßnahme weitestgehend beibehalten.

Die Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsbetrieb erfolgt im weiteren Verlauf bis zur Parkplatzeinfahrt zum Strandbad Maschsee. Radfahrende aus Richtung Döhren wechseln von der östlichen Nebenanlage des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers, die zwischen Riepestraße und der Lichtsignalanlage ausgebaut wird und einen 2,50 m breiten Radweg erhält (Anlage 4), über die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage die Fahrbahnseite. In diesem Bereich ist für die Richtung eine separate Linksabbiegeaufstellfläche geplant. Eine Reduzierung der Wartezeit an der Lichtsignalanlage ist vorgesehen.

Verlauf im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

Schützenallee über Frobösestraße, Am Lindenhofe bis Wiehbergstraße

Die beidseitig der Schützenallee geführten Nebenanlagen werden bereits seit Ende 2020 im Rahmen des Grunderneuerungsprogrammes GiB auf komfortabel zu befahrende Radwege mit entsprechenden Breiten ausgebaut. Die Befestigung der Radwege erfolgt in Asphalt in einer Breite von 2,40 m bis 2,70 m. Die Maßnahmen werden im Sommer 2021 abgeschlossen. Insofern ergibt sich hier kein weiterer Handlungsbedarf.

Im Knotenpunkt Schützenallee / Brückstraße / Frobösestraße ist vorgesehen, den Radverkehr in alle Richtungen getrennt voneinander zu führen. Dazu sind entsprechende Aufstellbereiche für die abbiegenden Beziehungen eingeplant. Die Radwegefurten werden auch in diesem Knotenpunkt in roter Markierung ausgeführt. (Anlage 5)

Im Rahmen der Veloroutenplanung ist die Ausweisung der Frobösestraße als Fahrradstraße vorgesehen. Die Radfahrenden werden im Verlauf der Frobösestraße auf der Fahrbahn geführt und erhalten vor den Lichtsignalanlagen entsprechende Aufstellflächen, um somit bevorrechtigt und als Pulkführer*in bei Grün anfahren zu können.

Auf dem Teilabschnitt zwischen der Frobösestraße und der Wiehbergstraße wurden zwei Trassenvarianten diskutiert.

Variante 1 verläuft über die bestehende in der Wegweisung ausgewiesene Fahrrad-Hauptroute Frobösestraße/Am Lindenhofe an der St-Petri Kirche vorbei. (Anlage 5)
Variante 2 verläuft über die Straßenzüge Wollkämmerei und Am Uhrturm und mündet ebenfalls im Straßenzug Am Lindenhofe ein. (Anlage 6)

Die Straßenzüge beider Varianten könnten als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Radfahrende werden bevorrechtigt auf der Fahrbahn geführt. Dazu ist es erforderlich, Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen vorzusehen. Die Einmündungsbereiche von Nebenstraßen in die jeweilige Fahrradstraße werden durch eine flächige Rotmarkierung auf der Fahrbahn besonders hervorgehoben, um so die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrer*innen deutlich zu erhöhen.

Im Vergleich beider Varianten ist Variante 1 als die etwas kürzere und direktere Führung anzusehen. Variante 2 weist dagegen den etwas strukturierteren Straßenquerschnitt mit Parkbuchten und Senkrechtstellplätzen aus. Bei beiden Varianten sind abschnittsweise Halteverbote für Kraftfahrzeuge einzurichten, um die für die Fahrradstraße benötigten Mindestbreiten anbieten zu können. Die Anzahl der somit entfallenen Stellplätze ist bei beiden Varianten in etwa gleich.

Aufgrund der direkten Führung und der in der Planung überwiegend nur noch einseitig vorhandenen Kfz-Stellplätze soll Variante 1 zur Umsetzung kommen.

Alternativ-/Nebenroute über Heuerstraße und Landwehrstraße bis zur Wiehbergstraße

Die in der Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte Alternativtrasse wird hier nur nachrichtlich erwähnt und kann erst nach der Fertigstellung des Südschnellweges, dem Tunnelbauwerk und der Wiederherstellung der Willmerstraße realisiert werden. Auch während der o.g. Baumaßnahmen ist hier keine Verbindung möglich. Die Alternativtrasse führt über die Heuerstraße, quert die Willmerstraße zukünftig niveaugleich lichtsignalgeregelt und verläuft über die Landwehrstraße bis zur Wiehbergstraße.

Abschnitt Wiehbergstraße von Am Lindenhofe bis zur Hildesheimer Straße

Der weitere Routenverlauf führt in die Wiehbergstraße, die zwischen Am Lindenhofe und der Kastanienallee noch untermaßige, nicht benutzungspflichtige Radwege aufweist. Diese sollen im Zuge der Einrichtung der Veloroute zurückgebaut werden, so dass der gesamte Streckenabschnitt entlang der Veloroute 08 als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann.

Die Fahrradstraße wird bis zur Hildesheimer Straße bevorrechtigt auf der Fahrbahn mit entsprechender Markierung geführt.
Vor der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Wiehbergstraße / Am Lindenhofe / Neckarstraße erhalten die Radfahrenden eine vorgelagerte Aufstellfläche zur bevorrechtigten Weiterfahrt.

Die Wiehbergstraße ist bereits seit 2015 von der Kastanienallee bis zur Hildesheimer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen und beschildert. Die Fahrradstraße weist allerdings aufgrund des relativ starken Kraftfahrzeugverkehrs und der gleichzeitig aufgrund des Parkens am Fahrbahnrand geringen verfügbaren Fahrbahnbreite Defizite gerade für den Radverkehr auf. Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur bevorrechtigten Führung des Radverkehrs in der Fahrradstraße ist der Einsatz einer Diagonalsperre für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen den Einmündungen mit der Bothmerstraße und der Straße An den Maschwiesen geplant.


Durch die Netztrennung sind Änderungen der Verkehrsführungen für den Anliegerverkehr im Bereich südlich der Bothmerstraße erforderlich (Anlage 7).
Die Maßnahme wird zunächst probeweise umgesetzt. Die sich einstellenden Verkehrsbeziehungen werden beobachtet und ggf. durch weitere verkehrslenkende Maßnahmen ergänzt. Die trennende Maßnahme wird als Verkehrsversuch beobachtet und dokumentiert.

Als Alternative (Anlage 8) dazu ist auch die abschnittsweise Einrichtung einer Einbahnstraßenführung in Fahrtrichtung Norden zwischen Bothmerstraße und Marthastraße mit vergleichbarer netztrennender Wirkung zur Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Fahrradstraße Wiehbergstraße denkbar. Da die Wiehbergstraße Hauptalarmweg der Feuerwehr ist, wird von der Feuerwehr jedoch die Diagonalsperre bevorzugt.

Die bestehenden Fahrbahnbreiten mit Parken am Fahrbahnrand im Zuge der Wiehbergstraße südlich der Bothmerstraße entsprechen in großen Teilen nicht den Standards einer Fahrradstraße im Zuge einer Veloroute. Daher sind punktuelle und abschnittsweise Halteverbote für das Parken am Fahrbahnrand anzuordnen, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu den parkenden und entgegenkommenden Fahrzeugen sicherzustellen. In Abhängigkeit von den künftigen Verkehrsstärken und der Akzeptanz durch die Nutzer*innen können mittelfristig noch Erweiterungen der Bereiche mit Halteverbot erforderlich werden.

Abschnitt Hildesheimer Straße von Wiehbergstraße bis zur Stadtgrenze nach Laatzen

Zur Realisierung einer interkommunalen Veloroute als sogenanntes Stadtexperiment ist es in Zusammenarbeit mit der Region Hannover und der Stadt Laatzen vorgesehen, die Hildesheimer Straße von der Wiehbergstraße bis zur Stadtgrenze nach Laatzen und auf Laatzener Stadtgebiet schon kurzfristig für den Radverkehr zu ertüchtigen und auf diesem Abschnitt durchgängig komfortabel nutzbar zu gestalten. Beide Abschnitte sollen möglichst in einem Zuge schon im Sommer 2021 durch Umsetzung von kurzfristig möglichen Maßnahmen für den Radverkehr qualifiziert werden.

Fahrtrichtung Süden:

Zwischen der Wiehbergstraße und der Einmündung Am Mittelfelde wird der Radverkehr im Rahmen des interkommunalen Stadtexperimentes zunächst bestandsorientiert auf dem Radfahrstreifen und im Knotenpunktbereich auf dem vorhandenen baulichen Radweg geführt. Eine durchgängige Markierungslösung ist zum Erhalt der Knotenpunktleistungsfähigkeit in diesem Bereich kurzfristig nicht möglich. Nach erfolgreichem Abschluss des Stadtexperimentes sind hier bauliche Maßnahmen vorgesehen, sodass eine durchgängige Führung des Radverkehrs auf Radwegen mit anforderungsgerechten Breiten gewährleistet werden kann.
Im weiteren Verlauf wird auf dem überwiegenden Teil der Strecke der rechte Kfz-Fahrstreifen, welcher im Bestand z.T. auch zum Fahrbahnrandparken genutzt wird, als Radfahrstreifen ausgewiesen. Soweit die bestehenden Fahrbahnbreiten es zulassen, ist auf Teilen der Strecke eine bauliche Abgrenzung des Radfahrstreifens vom Kfz-Fahrstreifen vorgesehen. Der Radweg wird im weiteren Verlauf auf einem kurzen Stück im Bereich der Einmündung Am Brabrinke auf der Nebenanlage hochbordgeführt, um den Linksabbiegestreifen für den Kfz-Verkehr und insbesondere den dort wendenden Linienbusverkehr erhalten zu können.
Für ein Linksabbiegen der in Richtung Süden fahrenden Radfahrer*innen sind entsprechende Aufstellbereiche und Querungen im Schutz der Lichtsignalanlagen vorgesehen. (Anlage 2)


Fahrtrichtung Norden:

Zwischen der Stadtgrenze nach Laatzen bis zur Querung der Straße Am Brabrinke wird die stadteinwärtige Fahrbahn auf der Ostseite mit einem Radfahrstreifen in einer Breite von 2,75 m ausgestattet. In diesem Bereich ist es erforderlich, das Stellplatzangebot deutlich zu reduzieren (Anlage 2).

Im Bereich der in der Lage unveränderbaren Busbuchten nördlich der Einmündung Am Brabrinke bis zum Knotenpunkt Behnstraße wird der Radverkehr zunächst auf dem vorhandenen Hochbordradweg geführt. Nach Abschluss des Stadtexperimentes wird hier angestrebt, den bestehenden Radweg durchgängig auf ca. 2,00 m zu verbreitern. In der Knotenpunktzufahrt zur Behnstraße wird der Radverkehr wieder auf einen geschützten Radfahrstreifen geführt. Der hier heute vorhandene separate Kfz-Rechtsabbiegestreifen entfällt.

Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die Radfahrenden von der Querung der Behnstraße bis zur Straße Am Mittelfelde auf der Fahrbahn auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen, z.T. mit baulicher Trennung zum Kfz-Verkehr, zu führen. Zur Vorhaltung eines zweiten Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr vor der Abbiegung in die Straße Am Mittelfelde mit einer Geradeaus- und einer Rechtsabbiegespur ist es aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreiten erforderlich, den Radverkehr ca. 50 m vor der Einmündung auf den hochbordgeführten Radweg der Nebenanlage zu leiten.

Im Bereich von der Querung der Straße Am Mittelfelde bis zum südlichen Ende des Hochbahnsteiges werden die Radfahrenden auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt. Dazu ist es erforderlich, das Fahrbahnrandparken in diesem Abschnitt aufzuheben.

Für die vorzeitige Umsetzung der interkommunalen Veloroute ist im Bereich der Einmündung Wiehbergstraße zunächst eine Führung der in Richtung Norden fahrenden Nutzer*innen auf der westlichen Fahrbahnseite geplant. Der Wechsel der Fahrbahnseite erfolgt südlich des Hochbahnsteiges über eine Radfahrerfurt lichtsignalgeregelt. Der in die Wiehbergstraße abbiegende Radverkehr nutzt im Rahmen des Stadtexperiments den vorhandenen, linken Gehweg in Gegenrichtung, welcher auf diesem Teilabschnitt für den Radverkehr freigegeben wird.

Die im Rahmen des Stadtexperimentes umgesetzten Maßnahmen sollen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gemeinsam mit der Stadt Laatzen und der Region Hannover auf ihre Akzeptanz und die verkehrlichen Auswirkungen für alle Verkehrsarten hin untersucht werden. Sofern die Ergebnisse vorliegen, werden diese gemeinsam mit Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Radverkehrslösung unter anderem durch Realisierung ergänzender baulicher Maßnahmen vorgelegt.
4. Umweltverträglichkeit

Von der Maßnahme gehen keine negativen umweltrelevanten Auswirkungen aus. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die geplante Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Angebote für Radfahrende führt und somit einen Rückgang der Kfz-Nutzungen und des damit einhergehenden CO2-Ausstoßes erwarten lässt.

Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
5. Bauzeit

Die Realisierung der Ausbaumaßnahmen im Zuge der Veloroute 08 von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze nach Laatzen soll sukzessive erfolgen. Die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Rad- und Gehwege im Bereich der Schützenallee im Rahmen des Grunderneuerungsprogrammes GiB laufen bereits. Im Frühjahr 2021 soll der Radweg entlang des Maschsees erneuert werden. Im Sommer 2021 schließt die Einrichtung der Maßnahmen des Stadtexperimentes entlang der Hildesheimer Straße zwischen Wiehbergstraße und der Stadtgrenze zu Laatzen an. In diesem Bereich werden vorab im Frühjahr 2021 durch die infra noch die Stadtbahngleise erneuert, so dass eine frühere Umsetzung nicht möglich ist. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen erfolgt schrittweise in der zweiten Jahreshälfte 2021.
66.22 
Hannover / 05.03.2021