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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe"
Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr.1052/2018- Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit dem 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine moderate Erweiterung des Bauflächenangebotes am Ostrand Bothfelds entlang der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet „Laher Heide“ vorbereitet und gleichzeitig ein ehemaliges Hotelgrundstück für Wohnbauzwecke nachgenutzt werden. Die geplante, sich östlich an die vorhandene Bebauung anschließende Wohnbaufläche soll durch einen Pflanzstreifen gegenüber der freien Landschaft bzw. dem sich unmittelbar anschließenden Landschaftsschutzgebiet abgegrenzt werden.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.10.2018 beschlossene Entwurf der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 09.11.2018 bis 10.12.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 12.11.2018 bis 17.12.2018 statt. Mit gleichem Schreiben wurden diese über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegt eine Stellungnahme der Region Hannover vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden ist. Die Verwaltung empfiehlt, über diese Stellungnahme gemäß Anlage 3 zu entscheiden.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 Auswertung der zur öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahme mit Abwägungsvorschlag
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15
Hannover / 13.02.2019