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Anerkennung und Förderung der Kleinen Kindertagesstätte Krabbe-l-ino e.V. mit 10 Krippenplätzen, Feldstr. 7
Antrag,
zu beschließen,
- den Träger der Kleinen Kindertagesstätte Krabbe-l-ino e.V. mit 10 Krippenplätzen ganztags in der Südstadt, Feldstr. 7, anzuerkennen und
- ab Betriebsbeginn bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kleinen Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 2.800,00 € | 4645.901/988400 | Zuwendungen | 92.150,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 224,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | | Ausgaben insgesamt | 92.374,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.800,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -92.374,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Darin ist im Rahmen der Förderpauschalen für Kleine Kindertagesstätten ein Betrag in Höhe von 78.144,41€ für Personalkosten enthalten.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Der Investitionszuschuss wird für die Krippen maximal in Höhe der nicht durch das Land geförderten Investitionen nach der Richtlinie zum Ausbau der Kinderbetreuung (RIK) bewilligt.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Daher stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar.
Die vom Verein Krabbe-l-ino e.V. neu geschaffenen Krippenplätze tragen zur Erfüllung dieses Ausbauprogramms bei.
Die Kleine Kindertagesstätte soll in einem vom Verein angemieteten Ladenlokal in der Feldstr. 7 eingerichtet werden. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind vom Verein geplant, mit dem Vermieter abgesprochen und werden vom Verein durchgeführt.
Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde eingereicht.
Der Stadt entstehen, abgesehen von einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 2.800,-€, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten).
Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung in Höhe von 92.150,-€ stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Als Betriebsbeginn ist der 01.05.2009 vorgesehen. Ein Ortstermin mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - hat stattgefunden und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.4
Hannover / 03.03.2009