Antrag Nr. 0496/2026:
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und CDU zu Drucks. Nr. 2724/2025: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0496/2026 (Originalvorlage)
2724/2025 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und CDU zu Drucks. Nr. 2724/2025: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung

Antrag

1. In den Beratungsverlauf der Drucksache ist der Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.
2. Der Text der Drucksache wird im Abschnitt „Insofern wird beantragt, folgende Maßnahmen zu beschließen:“ wie folgt geändert:

[…]

1. Die Anerkennung der Bedarfe an zusätzlichen Finanzmitteln für das
Betreuungsangebot „Feuerwehrtopf“.
2. Auszahlung eines Kostenzuschusses für die Mittagessenversorgung auch für
Betreuungsangebote des „Feuerwehrtopfs“, in Höhe des städtischen
Mittagessenzuschusses für die Ganztagsschulbetreuung.
3. Errichtung von mobilen Raumeinheiten für die Abbildung von Betreuungsplätzen an
Grundschulen bzw. die Anmietung und Ausstattung entsprechender Räume.
4. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
a) Anpassung des Betreuungsschlüssels in der Früh- und Spätbetreuung der
Ganztagsgrundschulbetreuung
b) Erhebung von Elternbeiträgen für Sachkosten in der Ganztagsschulbetreuung
a) Weiterführung des Dialogs mit den Trägern unter Einbeziehung der Politik, inwieweit Einsparungen und/oder Synergieeffekte zu erzielen sind.
b) Prüfung ob das Land die Kosten für die GanztagsBrückeHannover analog zu den Kosten der regulären Ganztagsschulen fördern kann.

[…]

3. Der Text der Drucksache wird im Abschnitt „2. Deckung der finanziellen Auswirkungen ab dem Schuljahr 2026/27“ wie folgt angepasst:

Zur Kompensation der Mehrkosten sollen im Teilhaushalt 40 folgende Änderungen bei der Finanzierung von Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden:
· Anpassung des Betreuungsschlüssels in der Früh- und Spätbetreuung in der Ganztagsgrundschulbetreuung von 2:25 auf 1:15, sowie der Einführung einer Mindestteilnahmezahl je Angebot i. H. v. 5 Kindern ab dem SJ 2026/27. Die entsprechende Drucksache wird mit der errechneten Einsparung von der Verwaltung vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

· Erhebung von Elternbeiträgen für Sachkosten in Höhe von 6,50 € monatlich pro Kind für 9 Monate Schulzeit im Rahmen der Ganztagsgrundschulbetreuung (Grundlage der Erhebung ergibt sich aus §71 NSchG) ab dem SJ 2027/28.

Das Land Niedersachsen wird die Ganztagsfinanzierung für Grundschulen anpassen. Mit einer Änderung des Klassenbildungserlasses wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der fünfte Wochentag in die Berechnung des Landes mit einbezogen. Demnach werden ab dem Schuljahr 2026/27 zusätzliche Mittel vom Land Niedersachen bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird die Gesamthöhe voraussichtlich bis auf 620.000 € pro Jahr ansteigen, danach dann verstetigt. Somit reduzieren sich die jährlichen Aufwendungen für die LHH sukzessive, entsprechend der Umsetzung des Rechtsanspruchs aufsteigend ab dem Schuljahr 2026/27.

Darüber hinaus werden
· Seitens der Verwaltung im Jahr 2026 werden weitere Möglichkeiten geprüft, die finanziellen Auswirkungen für die Ganztagsgrundschulbetreuung in den darauffolgenden Schuljahren zu kompensieren. Im Besonderen ist zu prüfen, ob das Land Niedersachsen die Maßnahme GanztagsBrückeHannover äquivalent zu Ganztagsschulen fördern kann.
· Die Verwaltung tritt mit den beteiligten Trägern in einen Dialog zur Ermittlung von Synergie- und Einsparpotentialen.

Über beide Prüfungen soll im Herbst 2026 in den beteiligten Ratsgremien Bericht erstattet werden.

Begründung

Die quantitative Ausweitung der Plätze unter der neuen Bezeichnung „GanztagsBrückenHannover“ ist nötig für die Erfüllung des Rechtsanspruches. Sie sollte jedoch nicht durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der Träger und auch nicht durch die Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert werden.


Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz



Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitz

Felix Semper
Fraktionsvorsitzender