Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0494/2024 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 06.03.2024: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Einstimmig
- 03.04.2024: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 11.04.2024: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 0494/2024 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Die Angebotsverbesserung im ÖPNV fördert die Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund und führt dadurch zu einer Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP 2021) der Region Hannover sieht eine Untersuchung der Verlängerung von insgesamt 12 Hochbahnsteigen auf den Stadtbahnstrecken B-Nord und B-Süd (Linie 2) in Hannover-Vahrenheide, Hannover-Vahrenwald sowie Laatzen-Grasdorf und Laatzen-Mitte als Maßnahme für die kommenden Jahre vor. Damit soll die Möglichkeit zum Einsatz von 3-Wagen-Zügen auf der Linie 2 geschaffen werden.
Bereits im Fahrplanjahr 2023 muss während der morgendlichen Hauptverkehrszeit ein Verstärkerzug ab dem Endpunkt Alte Heide bis in die Innenstadt verkehren, um die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen, so dass 3-Wagen-Züge auf der Linie 2 bei weiterer Zunahme der Fahrgastzahlen erforderlich werden.
Alle zwölf betroffenen Haltestellen sind bereits seit vielen Jahren mit Hochbahnsteigen ausgerüstet, die jedoch hinsichtlich der Bahnsteiglänge nur 2-Wagen-Züge zulassen.
So sind z.B. die Bahnsteigrampen zu steil und verfügen weder über die inzwischen vorgeschriebenen Ruhepodeste noch über Radabweiser an den Geländern.
Die von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Firma TransTecBau hat zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der Varianten für die Hochbahnsteigverlängerungen untersucht, bewertet und mit der Landeshauptstadt Hannover und der ÜSTRA abgestimmt wurden. In diesem Rahmen wurden auch der bauliche Zustand der Bahnsteige auf der Strecke B-Nord untersucht und zahlreiche Mängel in der Barrierefreiheit sowie erkennbare altersbedingte Schäden der Bausubstanz festgestellt.
In einer Gegenüberstellung der Aufwendungen, die jeweils für eine Bahnsteigverlängerung einschließlich Anpassung der Barrierefreiheit und Behebung von Schäden oder alternativ bei einem vollständigen Ersatzneubau der Haltestellen anfallen würden, ergab sich, dass die Kosten sich nur gering unterschieden. Weil bei einer Sanierung der vorhandenen Bahnsteige im weiteren Verlauf jedoch mit weiteren, bisher nicht erkannten Schäden zu rechnen ist, entschied sich die infra bei sieben der acht Haltestellen für eine Grundsanierung in Form von Ersatzneubauten, die gleich für 3-Wagen-Züge ausgelegt sein sollen.
Aufgrund der großen Zahl an die größere Nutzlänge anzupassenden Haltestellen und der sich abzeichnenden Möglichkeit, bis 2030 Fördermittel des Bundes und des Landes für die Grunderneuerung einschließlich Bahnsteigverlängerung erhalten zu können, sollen die Planungen zur Realisierung in Paketen von drei bis vier Haltestellen pro Jahr fortgesetzt werden.
Das zuerst umzusetzende Haltestellenpaket besteht aus den Haltestellen Großer Kolonnenweg, Vahrenheider Markt und Alte Heide. Die Ergebnisse für die Haltestellen Vahrenheider Markt und Alte Heide sind in dieser Drucksache zusammengefasst.
Bevor die infra den entsprechenden Antrag zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen einreicht, sind die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover damit zu befassen.
Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der LHH und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe.
Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst.
Die infra erstellt gegenwärtig die Genehmigungsunterlagen und wird zeitnah die Planfeststellung für die Haltestelle Vahrenheider Markt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde beantragen.
Für die Haltestelle Alte Heide reicht voraussichtlich ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren aus.
Nach Einleitung der Planfeststellungsverfahren durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen der Verfahren ihre Einwände vorbringen. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, so werden die politischen Gremien der LHH informiert. Die Planung der infra sieht vor, 2024 mit vorbereitenden Maßnahmen und 2025 mit dem eigentlichen Neu- und Ausbau zu beginnen. Die Inbetriebnahme der Hochbahnsteige soll zum Ende des Jahres 2025 erfolgen.
Für die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass die Zuwendungsbescheide der LNVG rechtzeitig vorliegen.