Drucksache Nr. 0494/2021:
Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0494/2021
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Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage beigefügte Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Verordnung (VO TaxiTarif) regelt die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in der Landeshauptstadt Hannover auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat am 26.10.2020 eine Änderung der seit dem 01.01.2015 geltenden Beförderungsentgelte beantragt. Die mit dieser Drucksache zu beschließende Neufassung der VO TaxiTarif entspricht dem Antrag des GVN vollumfänglich.

Die Neufassung der VO TaxiTarif beinhaltet eine Anhebung der Taxitarife und ändert gleichzeitig die bestehende Tarifstruktur. Zugunsten einer aus Kundensicht leichter nachvollziehbaren und kalkulierbaren Tarifstruktur sollen zukünftig die folgenden Tarifmerkmale entfallen:
· Wegfall des Nacht-, Sonn- und Feiertagstarifs
· Wegfall der Kilometerabstufung für die ersten drei Kilometer
· Wegfall der Wartezeit für die ersten 120 Sekunden, wobei der bisherige Wartezeitanteil bei der Kalkulation des Kilometer-Entgeltes berücksichtigt wurde.
· Wegfall des besonderen Beförderungsentgelts für Fahrten zwischen dem Flughafen Hannover-Langenhagen und der Messe-Hannover

Darüber hinaus soll das Pflichtfahrgebiet auf das gesamte Gebiet der Region Hannover ausgeweitet werden. Mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung in Stadt und Region hat der GVN bei der Region Hannover eine gleichlautende Anpassung der Taxitarife beantragt. Die Region Hannover hat diesen neuen Taxitarif in der Sitzung der Regionsversammlung vom 23.02.2021 beschlossen, so dass zukünftig in der Region Hannover und in der Landeshauptstadt Hannover einheitliche Taxitarife und eine einheitliche Beförderungspflicht gelten würden.

Anhebung der Taxitarife
Die Anhebung der Taxitarife wirkt sich aufgrund der gleichzeitig veränderten Tarifstruktur auf einzelne Fahrten unterschiedlich aus. Der alte und der neue Taxitarif sind in der folgenden Tabelle gegenübergestellt:


Alter Taxitarif (seit 01.01.2015)
Neuer Taxitarif

Werktags von 06.00 – 22.00 Uhr
Werktags von
22.00 – 06.00 Uhr, sonn- und feiertags von 0.00 – 24:00 Uhr
Alle Tage
0:00 – 24.00 Uhr
Grundpreis
3,20 €
3,20 €
3,90 €
1. – 3. Kilometer
2,10 € / km
2,20 € / km
2,30 € / km
Alle weiteren Kilometer
1,90 € / km
2,00 € / km
2,30 € / km
Messe – Flughafen
51,00 €
51,00 €
entfällt
Weitere Wartezeit
30,00 € / Stunde
30,00 € / Stunde
33,00 € / Stunde ab 121 Sekunden
Großraum- /Kombizuschlag
4,00 €
4,00 €
6,00 €

Die beantragte Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Km
Tarif Alt
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr mit 10 % Wartezeit
Tarif Alt
nachts, sonn- und feiertags mit 5 % Wartezeit
Tarif Neu
Differenz
Tarif Neu zu Tarif Alt werktags mit 10% Wartezeit
Differenz
Tarif Neu zu Tarif Alt nachts, sonn- und feiertags mit 5 % Wartezeit
2
8,14 €
7,98 €
8,50 €
4,42 %
6,52 %
4
12,54 €
12,39 €
13,10 €
4,47 %
5,73 %
7
18,81 €
18,69 €
20,00 €
6,33 %
7,01 %
10
25,08 €
24,99 €
26,90 €
7,26 %
7,64 %
15
35,53 €
35,49 €
38,40 €
8,08 %
8,20 %
25
56,43 €
56,49 €
61,40 €
8,81 %
8,69 %

Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Mindestlohns, der Fahrpreise der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH) sowie der Verbraucherpreisindizes, ist die Erhöhung der Taxitarife angemessen.

Die Personalkosten machen mit ca. 60% den höchsten Kostenfaktor für die Taxiunternehmen aus. Seit der letzten Anpassung der Taxitarife zum 01.01.2015 ist der Mindestlohn bis heute um 11,76 % gestiegen.

Jahr
Mindestlohn
Erhöhung zum Vorjahr in %
2015
8,50 €
2017
8,84 €
4,00 %
2019
9,19 €
3,96 %
2020
9,35 €
1,74 %
2021 1. Hj
9,50 €
1,60 %
2021 2. Hj.
9,60 €
1,05 %
2022 1. Hj.
9,82 €
2,29 %
2022 2. Hj.
10,45 €
6,42 %



Die maßgeblichen Verbraucherpreisindizes haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2020 wie folgt verändert:

Indizes
2015 bis 2020
Verbraucherpreisindex
+ 5,8 %
Kraftfahrer-Preisindex
+ 3,9 %
Kraftstoffe
- 6 %
Lohnindex Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich
+ 11 %
Fahrpreis für ein Zwei-Zonen-Ticket der GVH
+ 12,12 %

Auch nach der Tariferhöhung liegen die hannoverschen Taxitarife im Vergleich mit anderen Großstädten weiterhin im mittleren Tarifbereich.


Zeit
Grund-preis
Preis km 1
Preis km 2
Preis weitere Kilometer
Warte- zeit
Gesamt- preis für 2 km
Hannover
(Neu)

3,90 €
2,30 €
2,30 €

33,00 € ab 121 Sek.
8,50 €
Braunschweig
(ab 01.10.2020)
Werktag
3,80 €
2,50 €
2,50 €
2,10 € (ab 4. km)
27,50 €
8,80 €
Nacht, Sonn- u. Feiertag
4,20 €
2,60 €
2,60 €
9,40 €
Dortmund
(ab 10.05.2019)
Werktag
4,00 €
2,25 €
1,75 €

30,00 €
8,00 €
Nacht, Sonn- u. Feiertag
4,50 €
2,40 €
1,90 €

35,00 €
8,80 €
Düsseldorf
(ab 01.02.2018)

4,50 €
2,20 €
2,20 €

35,00 €
8,90 €
Essen
(ab 06.11.2020)

4,20 €
2,20 €
2,20 €
2,30 € (Nachts)
30,00 €
8,60 €
Frankfurt am Main
(ab 13.01.2016)

3,50 €
2,00 €
2,00 €
1,75 € (ab 15 km)
33,00 €
7,50 €
Hamburg
(ab 01.06.2017)
Werktag
4,20 €
2,50 €
2,50 €
2,30 € (5-8 km)
1,60 € (ab 9 km)
30,00 € (ab 2. min)
9,20 €
Nacht, Sonn- u. Feiertag
3,50 €
2,45 €
2,45 €
2,20 € (5-8 km)
1,50 € (ab 9 km)
8,40 €
Köln
(ab 01/2019)

3,90 €
2,00 €

1,80 € (ab 8. km)
30,00 €
7,90 €
Leipzig
(ab 20.02.2021)
Werktag
3,90 €
2,70 €
2,70 €
2,00 € (ab 3 km)
1,80 € (ab 10 km)
30,00 €
9,30 €
Nachts, Sonn- u. Feiertag
3,90
2,90 €
2,90 €
2,20 € (ab 3 km)
1,80 € (ab 10 km)
9,70 €
Nürnberg
(ab 01.12.2020)

3,50 €
3,70 €

2,10 € (ab 2. km)
1,60 € (ab 6. km)
26,00 € 4 Min frei vor Einstieg
10,90 €


Tarifstruktur

Die Strukturänderung des Taxitarifs schafft eine bessere Preistransparenz und gestaltet den Tarif für Kund*innen überschaubar, einfach und verständlich. Durch den vor Fahrtantritt abschätzbaren Fahrpreis soll die Akzeptanz des Verkehrsmittels Taxi erhöht werden.

Darüber hinaus ermöglicht die Strukturänderung eine Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung für Auftragsfahrten oder Mobilitätsketten. Kalkulierbare Fahrpreise ermöglichen bessere Marketingmaßnahmen. Insgesamt wird dadurch das Taxigewerbe mit Blick auf andere Mobilitätsangebote konkurrenzfähiger.

Der bisherige Festpreis Flughafen-Messe kann durch die Tarifklarheit entfallen.

Pflichtfahrgebiet

Das Pflichtfahrgebiet für die Taxenunternehmen der Landeshauptstadt Hannover umfasst zurzeit das Stadtgebiet Hannover sowie einzelne an das Stadtgebiet angrenzende Städte der Region Hannover bzw. deren Ortsteile. Für in der Region Hannover ansässige Taxenunternehmen besteht das Pflichtfahrgebiet aus dem gesamten Regionsgebiet einschließlich dem Stadtgebiet Hannover. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht eine Beförderungspflicht (§ 47 Abs. 4 PBefG). Für Fahrten, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, ist der Fahrpreis frei vereinbar (§ 37 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr –BO Kraft-).
Die derzeit unterschiedlichen Tarife in der Landeshauptstadt und Region haben zur Folge, dass auf derselben Wegstrecke eine Fahrt aus der Stadt in die Region einen höheren Fahrpreis zur Folge hat, als eine Fahrt aus der Region in die Stadt Hannover. Dies ist weder aus Kundensicht nachvollziehbar, noch lässt es sich mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Kosten rechtfertigen.

Durch die Erweiterung des Pflichtfahrgebietes entsteht für die Fahrgäste innerhalb der Region Hannover inklusive der Landeshauptstadt Hannover sowohl ein einheitlicher Fahrpreis als auch eine einheitliche Beförderungspflicht.


Beteiligung anderer Stellen

Zu dem Antrag des GVN wurden die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört (§ 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 PBefG).

Die Industrie- und Handelskammer Hannover unterstützt die Einführung eines in Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover einheitlichen und transparenten Taxitarifs. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass die derzeitigen divergierenden Pflichtfahrgebiete weder aus Kundensicht nachvollziehbar, noch durch unterschiedliche betriebswirtschaftliche Kosten zu rechtfertigen sei. Aufgrund der Neuregelung der Wartezeit sei der Fahrpreis transparenter und somit vor Fahrantritt genauer kalkulierbar. Es werde dadurch die Möglichkeit geschaffen, Fahrten in multimodale Mobilitätsketten einzubinden.

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen weist daraufhin, dass aufgrund der aktuellen Corona – Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen die Umsetzung des neuen Tarifes (Programmierung, Abnahme sowie das rechtzeitige Aufspielen des neuen Tarifes auf die Taxameter) eine Vorlaufzeit von sechs Wochen erfordern.

Seitens der anderen angehörten Stellen wurden keine Bedenken vorgetragen.
32.1 
Hannover / 04.03.2021