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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017/2018
Antrag,
zu beschließen,
nach Kenntnisnahme der insgesamt fünf Anträge (s. Anlagen), die dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung als Fachausschuss zugeordnet sind,
die von den Stadtbezirksräten in ihren Beratungen zum Haushaltsplan 2017/2018 angenommenen Anträge (178) in ihrer Gesamtheit abzulehnen und
das Anhörungsverfahren bezüglich der Stadtbezirksratsanträge (01 -13) als abgeschlossen zu betrachten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund des § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung bzw. des
Verwaltungsentwurfs im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 93 (1) NKomVG zu hören. Das ist in den Haushaltsplanberatungen zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 der Stadtbezirksräte geschehen.
Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte 01 -13 ihres Zuständigkeits-
bereichs zu befassen.
In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 20.02.2017) wurden die Anträge und
Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.
Die von den Stadtbezirksräten beschlossenen, 178 angenommenen, Anträge sind
- getrennt nach nichtinvestiver Tätigkeit und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, als Anlagen beigefügt.
Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlagen
zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.
20.11
Hannover / 23.02.2017