Drucksache Nr. 0493/2011:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
Friedrich-Heller-Straße 7, Am Kalkbruche 28

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0493/2011
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
Friedrich-Heller-Straße 7, Am Kalkbruche 28

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen vor den Grundstücken Friedrich-Heller-Straße 7 / Am Kalkbruche 28 entsprechend der Anlage 1 abweichend
vom B-Plan Nr. 264 nicht ausgebaut wird.

· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 NGO

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger durch Vertrag verpachtet.

Von vielen unmittelbar angrenzenden Anliegern wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf
von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.



Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem
solchen Verkauf, welcher vom Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Marktwesen durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2.30
Hannover / Mar 7, 2011