Drucksache Nr. 0491/2018 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0491/2018 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Ergänzung
0491/2018 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss

Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zum Auslegungsbeschluss (Änderungsantrag Nr. 15-0634/2018)


Antrag,

dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zum Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße - nicht zu folgen.

Begründung des Antrags

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat im Rahmen der Anhörung zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 07.03.2018 gemäß Anlage 1 den unter lfd. Nr. 3 aufgeführten Änderungsantrag beschlossen. Weitere Anträge wurden abgelehnt.

Wortlaut des Änderungsantrages
In Anbetracht der Mietentwicklung in Hannover Linden-Limmer sollen 50 % der Wohnungen öffentlich gefördert werden.


Stellungnahme der Verwaltung
Der Auslegungsbeschluss beinhaltet keine Regelungen zur Errichtung von Wohneinheiten gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover für Mietwohnungen. Diese Verpflichtung ist Gegenstand des Durchführungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Vorhabenträgerin.

Mit der Drucksache Nr. 1525/2016 im Rahmen der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 wurde die Vereinbarung zur Intensivierung des Wohnungsneubaus und Schaffung von gefördertem Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2016-2020 beschlossen, um die Voraussetzungen für eine Verstärkung von Wohnungen mit günstigen Mieten beim aktuellen und zukünftigen Wohnungsneubau zu schaffen. Um Wohnungsbau zu moderaten Mieten zu ermöglichen und gleichzeitig eine wirtschaftliche Rentabilität für die Wohnungsunternehmen zu gewährleisten, haben sich im Rahmen der hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 die Vertragspartner aus der hannoverschen Wohnungswirtschaft bereit erklärt, in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 1.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen. Davon sollen mindestens 25% als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Von diesem Anteil wird auch bei der Mitteleinplanung im städtischen Wohnraumförderprogramm ausgegangen. Die Vorhabenträgerin wird sich im Rahmen des obligatorischen Durchführungsvertrages zu dem Bauvorhaben verpflichten, für mindestens 25 % der zur Errichtung vorgesehenen Wohneinheiten einen Antrag auf Förderung zu stellen und damit den Vorgaben der Wohnungsbauoffensive 2016 vollumfänglich entsprechen. Die Forderung nach einer erhöhten Quote nur bei diesem Vorhaben wäre auch im Sinne der Gleichbehandlung unbillig. Die entsprechende Drucksache zum Durchführungsvertrag wird zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.12 
Hannover / 19.03.2018