Drucksache Nr. 0491/2011 N1:
Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) von der Sparkasse Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0491/2011 N1
1
 
Diese Neufassung ist durch eine Änderung in der Anlage (Punkt VI. ,Kosten, Steuern, Schlussbestimmungen) erforderlich.

Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) von der Sparkasse Hannover

Antrag,

1. Die Landeshauptstadt Hannover erwirbt einen Anteil in Höhe von 40 T€
(0,11 %) am Stammkapital der Gesellschaft für Bauen und Wohnen
Hannover mbH (GBH) von der Sparkasse Hannover.
2. Dem als Anlage beigefügten Geschäftsanteilskauf- und
-abtretungsvertrag wird zugestimmt.
3. Die Stimmführerin/ der Stimmführer in der Gesellschafterversammlung der GBH wird angewiesen, die zur Umsetzung der oben genannten
Beschlüsse notwendigen Schritte einzuleiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Es bestehen keine Anhaltspunkte, ob und inwieweit die Anteilsübernahme geschlechtsspezifische Auswirkungen entfaltet.

Kostentabelle


Es entstehen für die Landeshauptstadt Hannover neben den Anschaffungskosten für den von der Sparkasse Hannover zu übernehmenden Geschäftsanteil keine weiteren Kosten. Die im Zusammenhang mit der Anteilsübernahme entstehenden Aufwendungen werden von der Sparkasse Hannover getragen.

Begründung des Antrages


Die Landeshauptstadt Hannover ist zu 89,89 %, die Sparkasse Hannover mit 10,11 % an der GBH beteiligt. Die Sparkasse Hannover gewährt als Gesellschafterin der GBH gleichzeitig Darlehen. In dem seit 1.11.2008 geltenden Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz grundlegend neu geregelt.

Nach neuem Recht wird nunmehr jedes Gesellschafterdarlehen nachrangig behandelt, unabhängig davon, ob bereits bei der Erbringung der Gesellschafterleistung eine Krise der Gesellschaft vorlag. Im Insolvenzfall der Beteiligung (d.h. der GBH) würden die von der Sparkasse Hannover der GBH bereits gewährten und künftigen Darlehen als „nachrangig“ eingestuft. Durch die Nachrangigkeit ergeben sich offene Fragestellungen hinsichtlich des Zinssatzes von Darlehen für die GBH.

Ausnahmen bestehen nur bei Sanierungsdarlehen und bei einer Minderheitsbeteiligung von max. 10 %, wobei auf die Kapitalbeteiligung abzustellen ist (Kleinbeteiligtenprivileg).

Die Reduzierung des Geschäftsanteils der Sparkasse Hannover an der GBH auf maximal 10,0 % durch Anteilsveräußerung an die Landeshauptstadt Hannover ist für die Sparkasse Hannover eine Möglichkeit, um in den Anwendungsbereich des Kleinbeteiligungsprivilegs zu gelangen.

Im Jahresabschluss der GBH wurde zum Stichtag 31.12.2009 ein Stammkapital von insgesamt 35.400.000 Euro ausgewiesen. Die Übertragung des Geschäftsanteils in Höhe von 0,11 % erfolgt zum Buchwert des Geschäftsanteils (40 T€). Der Verkehrswert des Geschäftsanteils beträgt nach einem im Jahr 2007 erstellten Bewertungsgutachten ca. 90 T€. Mit der Anteilsübertragung erhält die Landeshauptstadt Hannover zukünftige Gewinnausschüttungen entsprechend der veränderten Beteiligungsquote.
20.20 
Hannover / 11.04.2011