Informationsdrucksache Nr. 0491/2009:
Lärmimmissionen bei öffentlichen Veranstaltungen in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0491/2009
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Hinweis: Die Drucksache wurde auf Wunsch von 52 auch an alle Bezirksratsmitglieder und an alle Ratsmitglieder - jeweils zur Kenntnis! - übersandt.

Lärmimmissionen bei öffentlichen Veranstaltungen in Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover ist eine lebendige Stadt. Vielseitige Veranstaltungen, vom Kleinen Fest im Großen Garten über Maschsee- und Schützenfest bis hin zu Open-Air-Konzerten, tragen zu einem attraktiven Freizeitangebot für Bürgerinnen und Bürger und auswärtige Besucherinnen und Besucher bei. Viele Arbeitsplätze sind mit den Veranstaltungen direkt oder indirekt verbunden. Insbesondere die Herrenhäuser Gärten, der Maschsee oder der Schützenplatz haben eine lange Tradition als zentrale Veranstaltungsorte mit besonderer Bedeutung für die gesamte Stadt und darüber hinaus.

Gerade die im Freien stattfindenden Freizeitaktivitäten bringen aber auch Lärmimmissionen mit sich, die als störend empfunden werden können. Die Landeshauptstadt Hannover bemüht sich seit langem und in vielerlei Hinsicht, einerseits dem Anspruch einer Veranstaltungsstadt gerecht zu werden und andererseits dadurch verursachte Umwelteinwirkungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen. Ungeachtet dessen gewinnt das Thema Lärm neben anderen umweltpolitischen Themen zunehmend an Bedeutung und Beachtung.

Das Lärmproblem ist komplex. Es können verschiedene Arten des Lärms unterschieden werden, je nachdem aus welcher Quelle die Immissionen hervorgehen (z. B. Straßenverkehrs-, Flug-, Sportstätten- oder Industrieanlagenlärm). Die Toleranz der Menschen variiert gegenüber Lärmpegeln und je nach Art des Lärms erheblich. Insbesondere im Bereich des sog. Freizeitlärms fällt die Wahrnehmung sehr unterschiedlich aus. Lärm ist nicht abschließend rechtlich geregelt. Lärm kann einerseits Gegenstand zivilrechtlicher Streitigkeiten sein. Der Immissionsschutz betrifft andererseits aber auch Öffentliches Recht und verschiedene Behörden. Die technischen Verfahren zur Erfassung und die rechtliche Bewertung von Lärmbelastungen sind anspruchsvoll.


Der Fachbereich Sport und Eventmanagement koordiniert als zentraler Ansprechpartner seit 2008 Veranstaltungen, die von der Landeshauptstadt Hannover genehmigt oder sonst zugelassen werden. Insbesondere Großveranstaltungen werden aktiv begleitet. Dabei werden verschiedene Maßnahmen und Ansätze verfolgt, die darauf zielen, Lärmimmissionen zu mindern, wo es tatsächlich erforderlich und rechtlich möglich ist. In unterschiedlicher Kombination und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ist insbesondere Folgendes gängige Praxis:

- Kooperation

Mit anderen beteiligten Fachbereichen arbeitet der Fachbereich Sport und Eventmanagement konstruktiv zusammen. Bei Veranstaltungen im Stadtgebiet, die in die Zuständigkeit der Region Hannover fallen, erfolgt eine enge Abstimmung. Daneben wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Veranstaltern gesucht. Nicht zuletzt findet ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern statt.

- Koordination

Ob eine Veranstaltung genehmigt oder sonst zugelassen werden kann und wie sie ggfs. durchgeführt wird, hängt neben den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere von Ort, Zeit, Art, Umfang und Programmverlauf ab. Von Bedeutung sind außerdem die Anzahl der Veranstaltungen insgesamt am jeweiligen Veranstaltungsort und die Anzahl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Erkenntnisse und Erfahrungen mit vergleichbaren vorangegangenen Veranstaltungen.

Der Fachbereich Sport und Eventmanagement bemüht sich Lärmschutzaspekten bereits frühzeitig in der Planungsphase von Veranstaltungen Geltung zu verschaffen. Insbesondere bei mehrtätigen Veranstaltungen besteht auch während der Veranstaltung noch die Möglichkeit, auf die Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen Einfluss zu nehmen.

Gegenüber besonders lärmintensiven Veranstaltungen besteht eine restriktive Haltung. Dies zeigt sich z. B. auch daran, dass die Anzahl der Volksfeste auf dem Schützenplatz auf drei im Jahr, nämlich das Frühlings-, Schützen- und Oktoberfest, beschränkt ist.

- technische Vorkehrungen

Häufig kommen technische Vorkehrungen zum Einsatz, um Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung im Nahbereich von Veranstaltungsorten zu minimieren. Eine Reduzierung von Lärmimmissionen durch Musikdarbietungen kann z. B. durch die Einpegelung und Verplombung von Schallpegelbegrenzern und elektroakustischen Verstärkern erreicht werden. Die Anordnung und Ausrichtung von Lautsprechern soll grundsätzlich so gestaltet sein, dass keine Beschallung in Richtung von Wohnbebauung stattfindet. Bei der Gestaltung von Bühnen kann der Gebrauch schwerer Folien zur Schallisolierung beitragen.

- Messungen/Beauftragung einer amtlichen Messstelle

Gerade bei Veranstaltungen mit einer oder mehreren Bühnen ist das Einstellen der Verstärkeranlagen durch ein Fachbüro nach §§ 26, 28 Bundesimmissionsschutzgesetz sinnvoll. Eine weiterführende Maßnahme ist eine während der Veranstaltung begleitende Messung mit gleichzeitiger Beurteilung der Messergebnisse nach TA Lärm.


Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Beauftragung amtlich bekanntgegebener Messstellen kostenintensiv ist. Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dürfte sie daher insbesondere für kleinere Veranstaltung nicht in Frage kommen.

- Anforderungen an die Organisationsstruktur

Gerade bei Großereignissen sind Organisationsstrukturen und Kommunikationswege notwendig, bei denen die Erreichbarkeit verantwortlicher Personen während der gesamten Veranstaltung sichergestellt sein muss. So kann es zweckmäßig sein, wenn z. B. ein technischer Leiter vor Ort ist, der schnell und direkt mit einzelnen Gewerken wie Bühnen oder Fahrgeschäften kommunizieren und diese im Bedarfsfall auch steuern kann. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch während einer laufenden Veranstaltung notwendige Veränderungen schnell umgesetzt werden können.

- Beschwerdemanagement

Es kann angezeigt sein, dass der Veranstalter ein Bürgertelefon einrichtet. Bei Großveranstaltungen ist daneben auch der Fachbereich Sport und Eventmanagement ansprechbar. Hier wird jede Beschwerde zum Veranstaltungslärm ernst genommen, das heißt, dass der Beschwerdeführer ohne Zeitdruck seine Situation schildern kann. Jede Beschwerde wird beantwortet, je nach Eingang schriftlich oder mündlich. Es wird versucht, genau herauszufinden, welche Art von Lärm der Betroffene wahrgenommen hat. Die Uhrzeit wie auch der Ort der Emission sind wichtige Informationen. Zu beachten ist jedoch, dass jede Beschwerde auf subjektivem Empfinden beruht. Aufgabe der Verwaltung ist es, die Erheblichkeit der Belastung herauszufinden. In vielen Situationen kann ein direktes Gespräch zwischen Veranstalter und Beschwerdeführer vieles klären und Problemlagen schnell auflösen.

- Kontrollen

Die Landeshauptstadt Hannover kontrolliert im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten die den Veranstaltern auferlegten immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Im Bereich des Veranstaltungslärms können außerdem eigene Messungen des Fachbereichs Sport und Eventmanagements vorgenommen werden. In Betracht kommt außerdem die Einsichtnahme in die ggf. vorhandenen Messprotokolle des Veranstalters.

- Nachbereitung

Bei Veranstaltungen mit Problemlagen oder bei wiederkehrenden Großereignissen wie dem Maschseefest oder dem Schützenfest führt der Fachbereich Sport und Eventmanagement häufig Nachbereitungsgespräche zum Thema Lärm. Dadurch kann bereits in der frühesten Phase auf die Planung für die nächste Wiederholung der Veranstaltung in Zusammenarbeit und Einvernehmen mit den Veranstaltern Einfluss genommen werden.

- prognosegesteuertes Ausbreitungsmodell und schalltechnisches Gutachten bzgl.
„Maschsee“ und „Herrenhausen“

Die Landeshauptstadt Hannover hat zur Weiterentwicklung ihres Lärmschutzkonzepts im vergangenen Jahr die Erstellung eines rechnergestützten Ausbreitungsmodells in Auftrag gegeben, das der Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen dient.


Das Simulationsmodell wurde bei verschiedenen Großveranstaltungen 2008 eingesetzt, wobei in lokaler Hinsicht die Bereiche „Maschsee“ und „Herrenhausen“ die Schwerpunkte der Betrachtung bildeten, da dort die meisten der lärmintensiven Veranstaltungen stattfinden. Das dreidimensionale Ausbreitungsmodell wurde daraufhin überprüft, ob es als zuverlässige Grundlage für Schallimmissionsprognosen dienen kann. Außerdem wurde die Veranstaltungssituation schalltechnisch mit Blick auf die Nds. Freizeitlärm-Richtlinie i. V. m. TA Lärm bewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im „Schalltechnischen Gutachten zur Bestimmung von Geräuschimmissionen durch Freizeitanlagen im Bereich „Maschsee“ und „Herrenhausen“ in der Landeshauptstadt Hannover“ dargestellt, welches dieser Informationsdrucksache als Anlage beigefügt ist.

Es hat sich bestätigt, dass das Ausbreitungsmodell zur Beurteilung künftiger Veranstaltungen herangezogen werden kann und als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Veranstaltern dienen kann. Die Empfehlungen aus dem Schalltechnischen Gutachten finden bereits in der diesjährigen Vorbereitung von Veranstaltungen Berücksichtigung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben10.783,73 €5511.000 - 600000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt10.783,73 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-10.783,73 € 

52 
Hannover / 03.03.2009