Drucksache Nr. 0488/2007:
Veränderungssperre Nr. 80 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1675, - Bredenbecker Straße -

Inhalt der Drucksache:

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0488/2007
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Veränderungssperre Nr. 80 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1675, - Bredenbecker Straße -

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1675 nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO die Veränderungssperre Nr. 80 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zum Verfahren des Bebauungsplans.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1675 wird ein Teilbereich des ehemaligen Hanomag-Geländes neu geordnet, für das im Zuge einer großräumigen Planung zunächst mit dem Bebauungsplan Nr. 1237 und dann mit dem Bebauungsplan Nr. 1631 Verfahren begonnen wurden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1631 sind durch Aufstellungsbeschlüsse vom 23.09.1999 und vom 23.11.2000 als Nutzungsvorstellungen hochwertige Büro- und Dienstleitungsnutzungen mit Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung formuliert worden und zur Grundlage des Verfahrens erhoben worden. Dabei sollten die vorhandenen Wohnnutzungen entsprechend dem Bestand erhalten bleiben. Die Flächen sollten für großflächigen Einzelhandel nicht zur Verfügung stehen.

In Fortentwicklung dieser städtebaulichen Zielsetzungen hat sich für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1675 besonderer Handlungsdruck ergeben, weil die unbebauten und im Wesentlichen untergenutzten Flächen dieses Planbereichs Anlass für verschiedene Nutzungsbegehrlichkeiten sein könnten. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1675 vom 29.06.2006 sind die städtebaulichen Zielsetzungen somit noch einmal konkretisiert worden und hinsichtlich Wohn- und Einzelhandelsnutzungen weiter entwickelt worden.

Zur Sicherung dieser Planung ist es notwendig, eine Veränderungssperre zu erlassen, um mögliche entgegenstehende Vorhaben, die nach gegenwärtigem Planungsrecht zulässig wären, ablehnen zu können.
61.1B 
Hannover / 27.02.2007