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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtEinkaufszentrum Altwarmbüchen - Änderung des städtebaulichen Vertrages
Antrag,
der in der Begründung dargestellten Änderung des bestehenden städtebaulichen Vertrages zwischen der Fa. Krieger Objekt Altwarmbüchen GmbH & Co. KG, der Gemeinde Isernhagen und der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden im Rahmen der Beschlussfassung zum ursprünglichen städtebaulichen Vertrag geprüft (Drucksache Nr. 1187/2012). Änderungen ergeben sich nicht.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Begründung des Antrages
Parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne der Stadt Hannover (B-Plan Nr. 1369, 2. Änderung „EKZ Altwarmbüchen“) und der Gemeinde Isernhagen wurde ein gemeinsamer städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Krieger Objekt Altwarmbüchen GmbH & Co. KG - nachfolgend „Fa. Krieger“ - abgeschlossen.
Die aktuellen Inhalte des Vertrages ergeben sich aus den auf städtischer Seite mit den Drucksachen Nr. 1187/2012 sowie 1580/2012 gefassten Beschlüssen.
Vorgesehen sind danach insbesondere der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Einkaufszentrums sowie zusätzlich der Neubau eines Möbelhauses.
Das Einkaufszentrum wurde zwischenzeitlich als sog. „A2-Center“ wiedereröffnet.
Der Neubau des Möbelhauses steht noch aus.
Die Baugenehmigung wurde seitens der zuständigen Region Hannover erteilt.
Im städtebaulichen Vertrag ist die Fassadengestaltung auch des Möbelhauses verbindlich festgelegt (siehe Ziffer 9 der Begründung zu Drucksache Nr. 1187/2012).
Sie entspricht der von der Fa. Krieger für Höffner-Möbelhäuser genutzten Corporate Identity.
Die Fa. Krieger hat die Gemeinde Isernhagen und die Stadt nunmehr um eine teilweise Anpassung der Fassade ersucht.
Vorder- und Rückseite würden wie geplant umgesetzt, die Fassade entlang der Opelstraße und entlang der Autobahn A2 würde in geänderter Form gestaltet.
Die gewünschten neuen Ansichten sind in der dieser Drucksache beigefügten Anlage 1 dargestellt. Die ursprünglich vereinbarten Ansichten ergeben sich aus Anlage 2
Vor dem Hintergrund der zur gestalterischen und technischen Umsetzung mit Fa. Krieger geführten Gespräche empfiehlt die Verwaltung der Änderung zuzustimmen und die dem städtebaulichen Vertrag beigefügte Plananlage entsprechend auszutauschen.
Die Gemeinde Isernhagen hat der von Fa. Krieger erbetenen Anpassung zugestimmt.
Im Übrigen bleiben die vertraglichen Inhalte unverändert bestehen.
61.16
Hannover / 17.02.2015