Informationsdrucksache Nr. 0486/2024:
Sachstand zur Drucksache Nr. 0113/2023
Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0486/2024
2 (nur online)
 

Sachstand zur Drucksache Nr. 0113/2023
Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit der Drucksache Nr. 0113/2023 („Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover“) die Verwaltung mit den nachfolgenden Aufträgen beauftragt:

1. Der Rat begrüßt die Kooperationsvereinbarung zwischen der LHH und Enercity, in der alle geeigneten Dachflächen der städtischen Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wirtschaftsfördergesellschaft "hannoverimpuls" zu prüfen, wie die Ansiedlung von Herstellern von Photovoltaikmodulen machbar ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die kommunalen Unternehmen mit städtischer Beteiligung geeignete Dachflächen und versiegelte Freiflächen (z.B. Parkplätze) zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen und zur gleichzeitigen Begrünung nutzen, um die Klimaschutzziele sowie soziale Ziele (z. B. "günstiger Mieterstrom") der Landeshauptstadt Hannover zu unterstützen.
Eine Kooperation mit Dritten (z. B. Enercity) analog des Punktes 1 ist ebenso möglich. Die Verwaltung dokumentiert durch Abfrage einmal jährlich die erfolgten Maßnahmen der Unternehmen und stellt diese im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen vor.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Region Hannover darauf hinzuwirken, dass auch die kommunalen Unternehmen der Region Hannover ihre Dachflächen und versiegelten Freiflächen (z. B. Straßenbahndepots, Parkplätze) im Stadtgebiet der LHH zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen und zur gleichzeitigen Begrünung nutzen oder Dritten (z.B. Enercity) für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen, um die Klimaschutzziele und die sozialen Ziele der LHH zu erreichen.




Informationen der Verwaltung:
Zu 1:
Die Landeshauptstadt Hannover geht im Bereich der Photovoltaik (PV) mit gutem Beispiel voran und setzt schon auf vielen Gebäuden die geforderten Zeichen. Im Standard für Neubauten der Stadtverwaltung sowie bei der Sanierung von Dachflächen ist die Eigenverpflichtung zur grundsätzlichen Belegung des Daches mit PV-Modulen enthalten.
Aus den vorangegangenen Jahren bestehen auf städtischen Dächern und Anlagen, einschließlich der Eigenbetriebe (Stadtentwässerung, Städtische Häfen und Hannover Congress Centrum), 25 eigene PV-Anlagen mit insgesamt 920 kWp, deren Strom vorrangig auf dem jeweiligen Betriebsgelände verwendet wird.
Weitere 41 Dachflächen sind verpachtet, auf ihnen sind PV-Anlagen mit insgesamt 1.770 kWp installiert. Diese Anlagen speisen ihren Strom überwiegend ins Netz ein. Im Photovoltaik-Kooperationsvertrag mit enercity aus Juli 2022 wurde vereinbart, dass bis Ende 2025 auf städtischen Liegenschaftsdächern PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 6.000 kWp von enercity errichtet werden. Dazu werden ca. 150 Liegenschaftsdächer auf die Möglichkeit zur Installation von PV-Anlagen geprüft. Bis Ende 2023 konnte eine PV-Leistung von 400 kWp auf 4 Liegenschaften der LHH durch enercity installiert werden. Für 2024 ist die Installation von weiteren 2.600 kWp auf 20 Liegenschaftsdächern geplant (s. Anlage 1).

Zu 2:
Die hannoverimpuls GmbH wurde damit beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung von Herstellerfirmen von PV-Modulen zu prüfen. Die Bemühungen waren allerdings bislang erfolglos, da derzeit keiner der folgenden Faktoren für eine Neuansiedlung von Unternehmen in Hannover zufriedenstellend erfüllt werden kann:
a) Verfügbarkeit von geeigneten Gewerbeflächen:
Ausreichend große Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Unternehmen, die in einem wirtschaftlichen Maßstab PV-Module produzieren wollen, sind im Stadtgebiet nicht verfügbar. Hier geht es nicht nur um das reine Flächenpotential, sondern auch um notwendige Mindestabstände zu schutzbedürftigen Nutzungen. Denn bei der Produktion von Modulen werden gefährliche Stoffe eingesetzt (z.B. Salpeter-, Salz- und Flusssäure). Der sogenannte Achtungsabstand, der im konkreten Fall durch Gutachten ermittelt wird, ermöglicht einen Einsatz in einem dichtbesiedelten Raum wie der Stadt Hannover kaum.
b) Verwerfungen des Marktes
Aktuell zeigt sich, dass die verbliebenen deutschen Solaranlagenhersteller in großem Umfang ihre Geschäftstätigkeit aufgeben bzw. Insolvenzverfahren einleiten müssen. Beispiele sind der Modul-Hersteller Solibro aus Sachsen-Anhalt, Eigensonne aus Berlin oder Envoltec aus Sachsen. Grund hierfür ist eine eingebrochene Nachfrage auf dem deutschen Markt und daraus resultierend auch eingebrochene Preise für Solarmodule. Hinzu kommt die Einfuhr erheblich günstiger gewordener Module aus China. Eine neue PV-Modulproduktion ist in Deutschland derzeit kaum wirtschaftlich abbildbar.
c) Fachkräftemangel
Durch den Fachkräftemangel ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal beschränkt. Laut der Industrie- und Handelskammer Hannover kann mehr als die Hälfte der regionalen Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen. Im Hinblick auf Unternehmensansiedlungen in der Wertschöpfungskette PV fehlt qualifiziertes Personal vor allem in den Schlüsselbereichen IT, Elektro und Logistik.
d) Fehlende Fördermittel
Die aktuelle Förderpolitik der EU und des Bundes bevorzugt Regionen, die schlechter entwickelt sind als Hannover. Auch das am 19.06.2023 vom BMWK eröffnete „Interessenbekundungsverfahren zur geplanten Förderung von Leuchtturmprojekten zum Hochlauf der industriellen Produktionskapazitäten im Bereich Photovoltaik“ beschränkt sich auf die sogenannten C-Fördergebiete (zu welchen Hannover nicht zählt).
Für eine gezielte Unterstützung einer Ansiedlung wären daher andere Förderkulissen erforderlich. Konkrete Programme liegen derzeit jedoch nicht vor; die diesbezüglichen Entwicklungen werden selbstverständlich weiter beobachtet.

Zu 3:
Die Verwaltung steht im ständigen Austausch mit den städtischen Beteiligungen und hat gemeinsam mit diesen (auch bereits vor dem Beschluss zur Drucksache Nr. 0113/2023) darauf hingewirkt, den Photovoltaikausbau voranzubringen.
Die Verwaltung hat die Drucksache zum Anlass genommen, alle Beteiligungen mit Grundstücksbesitz um Auskunft zum aktuellen Ausbau- und Planungsstand der Photovoltaikanlagen zu bitten. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Beteiligungen in Bezug auf den Photovoltaikausbau zum Großteil auf einem guten Weg sind. Eine tabellarische Zusammenfassung der Abfrage ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt.
Ergebnis der Abfrage ist, dass bereits jetzt durch PV-Anlagen der Beteiligung im Jahr mehr als 3629 KWP Strom produziert werden. Damit könnten ca. 550 Haushalte mit ca. 4 Personen versorgt werden.

Zu 4:
Die Verwaltung steht zum Thema der erneuerbaren Energien in kontinuierlichem Austausch mit der Region Hannover. Die Dringlichkeit des Photovoltaikausbaus wurde mehrfach kommuniziert, und die Regionsverwaltung wirkt ihrerseits auf ihre Beteiligungen ein, um den Ausbau im wirtschaftlich darstellbaren Rahmen voranzutreiben. Die Region Hannover belegt die regionseigenen Gebäude mit PV-Anlagen nach umfangreichen Ertüchtigungen der Dächer selbst. Zusätzlich wird mit der Dach-Solar-Richtlinie die Errichtung von PV-Anlagen bei gleichzeitiger Dachdämmung aktiv durch die Region Hannover gefördert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es sind alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.11 
Hannover / Feb 26, 2024