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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1775 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. die Einziehung der bisherigen Straßenverkehrsfläche, für den Bereich, der dem Grundstück der Neuapostolischen Kirche zugeordnet werden soll, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Auswirkungen auf Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch die Planaufstellung sind keine
unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen der Planung kommt es zu einer partiellen Neuordnung der öffentlichen und privaten Flächen. Zur Erweiterung des Baufeldes wird von der Neuapostolischen Kirche ein 5 m breites Teilstück des südwestlich angrenzenden Grundstückes erworben. Diese Fläche ist ein Teil der gewidmeten Straßenverkehrsfläche. Um diese Fläche dem Grundstück der Neuapostolische Kirche zuordnen zu können, ist eine Einziehung der Fläche nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erforderlich, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt.
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 27.09.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 22.02.2013