Drucksache Nr. 0481/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0481/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1775 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. die Einziehung der bisherigen Straßenverkehrsfläche, für den Bereich, der dem Grundstück der Neuapostolischen Kirche zugeordnet werden soll, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Auswirkungen auf Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch die Planaufstellung sind keine
unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Planung kommt es zu einer partiellen Neuordnung der öffentlichen und privaten Flächen. Zur Erweiterung des Baufeldes wird von der Neuapostolischen Kirche ein 5 m breites Teilstück des südwestlich angrenzenden Grundstückes erworben. Diese Fläche ist ein Teil der gewidmeten Straßenverkehrsfläche. Um diese Fläche dem Grundstück der Neuapostolische Kirche zuordnen zu können, ist eine Einziehung der Fläche nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erforderlich, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 27.09.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 22.02.2013