Drucksache Nr. 0477/2011:
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Inhalt der Drucksache:

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0477/2011
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Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Antrag,

der Annahme folgender Zuwendung zuzustimmen:
1. Name des Zuwendungsgebers
Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.V. (NiedersachsenMetall)

2. Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)

Geldzuwendung

3. Wert der Zuwendung

1.250.000 €
4. Zweck der Zuwendung
Die Zuwendung dient zur Finanzierung der Anmietung eines unterirdischen Verbindungsgangs im Museumsbereich des Schlosses Herrenhausen. Mit der Zuwendung soll die Mietzahlungsverpflichtung der Landeshauptstadt gegenüber der IVA KG für einen Zeitraum von 30 Jahren abgelöst werden (vgl. Beschlussdrucksache Nr. ____/2011).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt

Kostentabelle

Die Zuwendung wird direkt an die IVA KG ausgezahlt, d.h. sie stellt keine Einnahme im städtischen Haushalt dar.

Begründung des Antrages


Gemäß §§ 83 Abs. 4 NGO, 25 a Abs. 2 GemHKVO hat der Rat über die Annahme der Zuwendung zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendung zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 28.02.2011