Informationen:
verwandte Drucksachen:
0474/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 12.03.2025: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Einstimmig
- 19.03.2025: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 27.03.2025: Verwaltungsausschuss
0474/2025 (Originalvorlage) |
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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (Antragspunkt 2 und 3 zur Entscheidung, Antragspunkt 1 zur Anhörung In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Das südliche Grundstück wird seit 2014 von dem ELAN-Fitnessstudio und dem dazuge-
hörigen Parkplatz genutzt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 345 aus dem Jahr 1970 setzt die Fläche als allgemeines Wohngebiet fest.
Der Eigentümer des mit dem ELAN-Fitnessstudio bebauten Grundstücks hat gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Ziel des Antrags ist die planerische Vorbe-
reitung einer Erweiterung des Fitnessstudios auf dem o. g. Grundstück, darüber hinaus aber auch die Erweiterung des Fitnessstudios und der dazugehörenden Tiefgarage um weitere bauliche Anlagen auf den beiden nördlichen angrenzenden Flurstücken, auf denen sich der-
zeit zwei Gebäude einer alten Hofstelle befinden und welche über die Straße „Im Heidkam-
pe“ erschlossen sind. Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanver-
fahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (siehe Anlage 2 Verfahren).
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.