Drucksache Nr. 0474/2025:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1935 - Im Heidkampe / Podbielskistraße -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (Antragspunkt 2 und 3 zur Entscheidung, Antragspunkt 1 zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0474/2025
5 (online)
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1935 - Im Heidkampe / Podbielskistraße -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 1935 - Im Heidkampe / Podbielskistraße - gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ent-
sprechend der Anlage 4 zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1935 – Im Heidkampe / Podbielskistraße – entsprechend der Anlage 2 und 3 zuzu-
stimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benach-
teiligungen sind nicht zu erkennen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Kreuzung Podbielskistraße / Im Heid-
kampe / Pasteurallee und umfasst die Grundstücke Podbielskistraße 351 und Im Heidkam-
pe 8. Der Bereich umfasst eine Gesamtgrundfläche von ca. 8.700 m².

Das südliche Grundstück wird seit 2014 von dem ELAN-Fitnessstudio und dem dazuge-
hörigen Parkplatz genutzt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 345 aus dem Jahr 1970 setzt die Fläche als allgemeines Wohngebiet fest.

Der Eigentümer des mit dem ELAN-Fitnessstudio bebauten Grundstücks hat gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Ziel des Antrags ist die planerische Vorbe-
reitung einer Erweiterung des Fitnessstudios auf dem o. g. Grundstück, darüber hinaus aber auch die Erweiterung des Fitnessstudios und der dazugehörenden Tiefgarage um weitere bauliche Anlagen auf den beiden nördlichen angrenzenden Flurstücken, auf denen sich der-
zeit zwei Gebäude einer alten Hofstelle befinden und welche über die Straße „Im Heidkam-
pe“ erschlossen sind. Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanver-
fahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (siehe Anlage 2 Verfahren).

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / Feb 27, 2025