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Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schul- und Bildungsausschuss
Antrag,
folgende Neubesetzung zu beschließen:
Herr Hugo Meinhoff wird als Schülervertreter der allgemeinbildenden Schulen mit sofortiger Wirkung bis zur Hälfte der vollen Ratsperiode (31.03.2019) in den Schul- und Bildungsausschuss berufen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht liegt beim Stadtschülerrat.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter für die neue Ratsperiode wurden bisher noch nicht benannt.
Sie sind gem. § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes stimmberechtigte Mitglieder im Schul- und Bildungsausschuss.
Sie werden auf Vorschlag des Stadtschülerrates vom Rat nach § 6 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse für die Hälfte der vollen Wahlperiode des Rates berufen.
Der Rat stellt die Besetzung durch Beschluss fest.
18.60 /40.21
Hannover / 22.02.2017