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Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hainholz
Antrag,
als Satzung zu beschließen: Gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 NKomVG wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz vom 05.12.2001, erweitert mit Bekanntmachung vom 02.09.2010, um das in dem Kartenausschnitt der Anlage 1 näher bezeichnete Teilgebiet erweitert.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Erweiterung des Sanierungsgebietes schafft die Voraussetzung für eine Veränderung der Straßenführung der Fenskestraße. Damit werden auch eine verbesserte Führung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Aufwertung angrenzender Grün- und Freiflächen ermöglicht. Bei der Planung der Maßnahme werden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit) sowie Barrierefreiheit berücksichtigt.
Die geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes kommt somit Frauen und Männern gleichermaßen zugute.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.013 | Soziale Stadt Hainholz |
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
213.333,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
320.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-106.667,00 € |
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
7.111,10 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
10.666,60 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
2.666,68 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-6.222,18 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-6.222,18 € |
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Begründung des Antrages
Nach der Fertigstellung der Grünen Mitte Hainholz und der weitgehenden Modernisierung des Bömelburgviertels verlagert sich der räumliche Schwerpunkt der städtischen Maßnahmen zum Abschluss der Sanierung „Soziale Stadt“ Hainholz in das Quartier südlich der Fenskestraße.
Die Hauptverkehrsverbindung Fenskestraße/Melanchthonstraße stellt als Verknüpfung der Vahrenwalder Straße mit der Schulenburger Landstraße eine wichtige Ost-West- Verbindung im Norden Hannovers dar. Aufgrund der Verkehrsmenge, eines ungegliederten groß dimensionierten Straßenraumprofils und infolge dessen einer ungenügenden städtebaulichen Integration wirkt sie wie eine Barriere, die den südlichen Teil des Sanierungsgebietes vom Bömelburgviertel und dem künftigen Stadtteilzentrum in der Neuen Mitte Hainholz trennt. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die nur wenig genutzte Grünfläche – bestehend aus einem Spielplatz, einem Aufenthaltsbereich und so genanntem Straßenbegleitgrün - im Kreuzungsbereich Fenskestraße / Melanchthonstraße gegenüber der Hainholz-Stele.
Geplant ist eine Erneuerung der Fenskestraße/Melanchthonstraße zwischen der Schulenburger Landstraße und dem Moorkamp sowie anschließend eine Modernisierung des Spielplatzes Fenskestraße und der Grünflächen an der Fenskestraße.
Die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für FußgängerInnen und RadfahrerInnen werden deutlich verbessert, eine Ampelanlage wird die Straßenquerung am Spielplatz erleichtern, Barrierefreiheit wird hergestellt, die Straßenbreite im Kurvenbereich wird erheblich verringert und der motorisierte Verkehr wird vor allem in Einmündungsbereichen mit Querstraßen sicherer geführt. Die Grün- und Freiflächen beidseits der Fenskestraße werden so gestaltet, dass sie miteinander korrespondieren und so ein einheitlich erlebbarer städtischer Raum entsteht. Da im Kreuzungsbereich Fenskestraße/Melanchthonstraße die Führung der Hauptverkehrsstraße fast rechtwinklig abknickt, ist zur Umsetzung dieser Ziele eine Änderung der Straßenführung (Anlage 2) und damit auch eine Änderung des Zuschnitts der angrenzenden Freiflächen erforderlich.
Die bisherige Festsetzung des Sanierungsgebietes spart den Straßenraum, die Fuß- und Radwege sowie die straßenbegleitenden Grünflächen im Bereich zwischen dem Moorkamp und der Hainholz-Stele aus. Eine Verwirklichung der Planungsziele ist ohne Einbeziehung dieses Bereichs nicht möglich.
Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Hainholz soll deshalb um eine Fläche von ca. 5.443 m² im Osten erweitert werden. Davon liegen ca. 3.200 m² im Stadtbezirk Vahrenwald-List und ca. 2.243 m² im Stadtbezirk Nord. Dieser Beschluss ist notwendig, um für die Finanzierung der Maßnahme mit Städtebaufördermitteln die förderrechtliche Grundlage zu schaffen.
Die Drucksachen für den Straßenausbau sowie für die Modernisierung des Spielplatzes und der Freiflächen werden erst nach erfolgtem Satzungsbeschluss gesondert vorgelegt.
61.41
Hannover / 22.02.2017