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die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 01.02.2007 dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung im zeitlichen Abstand von sechs Monaten über die Umsetzung beschlossener Anträge berichtet. Mit der als Anlage 1 beigefügten Änderung der Geschäftsordnung des Rates soll für diese Form der Berichterstattung eine Grundlage geschaffen werden.
Der Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten wird die im Rat, Verwaltungsausschuss oder in den Fachausschüssen eingebrachten Anträge der Fraktionen/Gruppen und der fraktionslosen Ratsmitglieder nach Beschlussfassung in den zuständigen Gemeindeorganen tabellarisch erfassen und in einer halbjährlich wiederkehrenden Informationsdrucksache ausweisen.
Die darin enthaltene Übersicht ist gegliedert nach
· Antrag der Fraktion/Gruppe, des Ratsmitgliedes
· Drucksachen Nr.
· Antragsüberschrift/Stichwort
· beschlossen am ………..im ……….
· Verfahren und Sachstand der Anträge, Aufträge und Prüfaufträge an die Verwaltung.
OE 18 wird nach Rückmeldung der Fachdezernate, was auf die Beschlüsse veranlasst wurde, die Informationsdrucksache jeweils im 1. Quartal des Jahres und nach den Ratsferien zu Beginn der Fraktionsberatungen zum Haushalt an alle Ratsmitglieder und die Fraktions- bzw. Gruppengeschäftsstellen versenden lassen.
Zugleich soll die bisher jährlich erstellte Übersicht über die vom Rat überwiesenen Anträge der Fraktionen/Gruppen und Ratsmitglieder sowie die Aufträge und Prüfaufträge in diese Informationsdrucksache einfließen.
Eine Gegenüberstellung der alten und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen ist als Anlage 2 beigefügt.