Drucksache Nr. 0467/2011:
Einrichtung einer Kindertagesstätte mit je einer Krippen - und Kindergartengruppe im "Montessori - Kinderhaus Bonner Str." im Gebäude der ehemaligen GS Bonner Str. 10

Inhalt der Drucksache:

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0467/2011
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Einrichtung einer Kindertagesstätte mit je einer Krippen - und Kindergartengruppe im "Montessori - Kinderhaus Bonner Str." im Gebäude der ehemaligen GS Bonner Str. 10

Antrag,

zu beschließen,
  • das "Montessori Kinderhaus", Bonner Str. 10, 30173 Hannover, in Trägerschaft des "Montessori - Region Hannover e. V.", mit einer Krippengruppe (15 Plätze) für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren und einer Kindergartengruppe (25 Plätze) für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren einzurichten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2011 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410170 lfd. Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 189.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -189.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -189.000,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 20% (Kindergarten) bzw. 43% (Krippe) der Personalausgaben wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages für die laufende Förderung berücksichtigt. In der Gesamtfördersumme ist ein Betrag in Höhe von 5.000,- € zur einmaligen Zuwendung für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen enthalten.

Begründung des Antrages

Im Gebäude der Grundschule Bonner Str.10 war bisher eine Hort-Einrichtung in Trägerschaft der DRK - Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gem. GmbH untergebracht, welche Ende Januar 2011 in die Räumlichkeiten der Gustav-Stresemann-Realschule umgezogen ist. Der Schulbetrieb der Grundschule Bonner Str. wird längstens noch bis zum Ende des Schuljahres 2010/ 2011 weitergeführt. Anschließend wird auch die Grundschule in die Räumlichkeiten der Gustav-Stresemann-Realschule umziehen und dort den Betrieb einer Ganztagsgrundschule aufnehmen. Eine weitere Nutzung des Gebäudes Bonner Str. im Rahmen der städtischen Schulplanung ist nicht vorgesehen.

Die Ratsgremien haben vor diesem Hintergrund den Beschuss gefasst, die Liegenschaft Bonner Str. zu veräußern.

Der Montessori-Region Hannover e. V. ist bereits anerkannter Träger der Jugendhilfe und betreibt u. a. zwei Kindertagesstätten im Stadtgebiet Hannover mit Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen - und Kindergartenalter. Die Klosterkammer Hannover wird das Objekt erwerben und im Rahmen einer Erbbaurechtsbestellung dem Träger zur Verfügung stellen. Die Einrichtung soll "Montessori Kinderhaus Bonner Str." heißen und ist konzeptionell auf die Betreuung und Bildung von Kindern ab Vollendendung des ersten Lebensjahres bis zur Beendigung der Schule "unter einem Dach" ausgerichtet. Neben der Krippengruppe (15 Plätze) und der Kindergartengruppe (25 Plätze) werden ab August 2011 die Grundschule und IGS (Sek I) in dem Gebäude den Betrieb aufnehmen. Langfristig ist die Erweiterung um eine Oberstufe, ggf. bis zum Abitur geplant. Aufgrund der besonderen Betreuungskonzeption stellt das Kinderhaus ein stadtweites Betreuungsangebot dar.

Mit DS-Nr. 1388/2010 N1, ergänzt durch DS-Nr. 1990/2010 wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2013 insgesamt weitere 300 Krippen - und 225 Kindergartenplätze zu schaffen. Durch das Angebot wird es möglich, diesem Auftrag zu entsprechen und dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachzukommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Raum- und Umbauplanungen für die Krippen- und Kindergartengruppe wurden vom Träger mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2011 vorgesehen. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten, sowie die einmalige Zuwendung in Höhe von 5.000,-€, stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 04.03.2011