Drucksache Nr. 0464/2004:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Hainholz am Sonntag, den 31.10.2004 aus Anlass des Festes in Hainholz

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0464/2004
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Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Hainholz am Sonntag, den 31.10.2004 aus Anlass des Festes in Hainholz

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des Gewerbegebietes Hannover-Hainholz am Sonntag, den 31.10.2004 aus Anlass des Festes in Hannover-Hainholz in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u.a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

Nach § 14 Abs. 1 LSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind nach der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 19.12.1990 die Gemeinden.

Die Fa. Möbel-Staude GmbH & Co. KG hat als Vertreterin der Interessen der übrigen Gewerbetreibenden die Öffnung der Verkaufsstellen am 31.10.2004 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr beantragt.

Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.

Die Gewerkschaften und Verbände, die nach dem o. g. Erlass des Nds. Sozialministeriums anzuhören sind, haben wie folgt zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung Stellung genommen:
die Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim,
die Handwerkskammer Hannover,
der Deutsche Hausfrauenbund Ortsverband Hannover e.V.,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V.,
die Verbraucherzentrales sowie
der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover

erheben keine Einwände.

Die Gewerkschaft NGG lehnt den Erlass einer Rechtsverordnung ab. Die Gewerkschaft NGG weist darauf hin, dass die verlängerten Ladenöffnungszeiten und die verschärften Wettbewerbsbedingungen zu einer nicht gerechtfertigten Belastung der Beschäftigten im Verkaufsbereich führen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. vertritt die Auffassung, dass die geplante Veranstaltung nicht den Anforderungen des § 14 LSchlG entspricht. Es wird vermutet, dass auf Betreiben der Einzelhandelsverbände ein Anlass gesucht bzw. geschaffen wird, der es scheinbar rechtfertigt, Verkaufsstellen offen zu halten, wodurch dann erst der Besucherstrom ausgelöst wird. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V. lehnt den Erlass einer Rechtsverordnung ab und bittet als Vertreter der Beschäftigten im Einzelhandel zu einer Anhörung geladen zu werden.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Weitere Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen haben der Verein Quartier Linden e.V. für den 21.03.2004 und der Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. für den 09.05.2004 beantragt. Ferner wurde wie in den vergangenen Jahren für Oktober 2004 ein verkaufsoffener Sonntag aus Anlass des Festes auf der Lister Meile mündlich beantragt. Der offizielle Antrag folgt in Kürze.

Die Unternehmen des Gewerbegebietes Hainholz planen am 31.10.2004 einen Eichsfelder Bauernmarkt. Ferner werden in den teilnehmenden Häusern Kleinkunst- und Kinderaktionen durchgeführt. Die Hauptattraktion soll an diesem Tag das bundesoffene Cross-Radrennen des Radsportverbandes Hannover sein. Auf die Veranstaltung soll in den überregionalen Radiosendern sowie in der Tagespresse hingewiesen werden, damit auch Besucher aus den überregionalen Bereichen angesprochen werden.

Der Veranstalter rechnet wie in den Jahren zuvor mit vielen Besuchern aus der Region.
32.2 
Hannover / 23.02.2004