Drucksache Nr. 0461/2022:
Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0461/2022
1
 

Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen

Antrag,

zu beschließen, für die

1. Grundschule Mühlenweg Mittel in Höhe von 21.000 €

2. Grundschule Fichteschule Mittel in Höhe von 45.000 €

3. Grundschule Fuhsestraße Mittel in Höhe von 20.000 €


insgesamt also Mittel in Höhe von 86.000 € aus dem Programm „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ im Haushaltjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen wirken sich auf Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und Schüler*innen in keiner spezifischen Weise aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 86.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -86.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -86.000,00 €
Zu den Kosten

Die Kosten entstehen für die nachfolgend genannten Maßnahmen an den Schulen. Die Mittel stehen Teilergebnishaushalt 40 im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.


Eine Übersicht der bisher in dem Programm bewilligten Maßnahmen findet sich in der Anlage 1.

Begründung des Antrages


Auf Grundlage des Haushaltplanantrages H 0356-2021 wurden die nachfolgend dargestellten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Schulen erarbeitet. In erster Linie werden Maßnahmen unterstützt, die in dem Haushaltsplanantrag beispielsweise genannt und in engem Zusammenhang mit den bereits vorhandenen kommunalen Programmen wie interkulturelle Bildungsarbeit, Gewaltprävention und Lernförderung stehen bzw. in originärer Zuständigkeit der Schulträgerin fallen, aber durch vorhandene Haushaltsansätze nicht gedeckt sind. Für zusätzlich gewünschtes pädagogisches Personal, das insbesondere zur Unterstützung des Unterrichts und zur ergänzend unterstützenden Begleitung der Schüler*innen nach Corona eingesetzt werden soll, wurden die Schulen auf das Landesprogramm „Startklar in die Zukunft“ orientiert.
Nachfolgend sind die Maßnahmen je Schule dargestellt.

Grundschule Mühlenweg
Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
Küchenkräfte zur Organisation des Mittagessens für rund 130 Kinder in Lernförder- und Betreuungsmaßnahmen
Küchenkraft für Kinder in der Lernförderung an drei Std. pro Tag von Mo – Do, Küchenkraft für Kinder aus der Nachmittagsbetreuung von Mo – Fr an zwei Std. pro Tag jeweils vom 1.3.22 bis 31.1.23
15.000 €
Pädagogische Betreuungskraft für die Kinder während des Mittagessens
Einsatz an zwei Std. je Tag von Mo - Do in der Zeit vom 1.3.22 bis zum 31.1.23
6.000 €

Die Grundschule Mühlenweg begründet den Antrag wie folgt:
Die Grundschule Mühlenweg im Stadtteil Misburg-Nord ist eine verlässliche Grundschule mit einem Unterrichtsangebot von 7.45h – 12.45h für derzeit ca. 400 Schüler*innen. Diese werden von 35 Lehrkräften in 19 Klassen unterrichtet. Bezogen auf die sozioökonomischen Verhältnisse der Herkunftsfamilien ist die Schülerschaft sehr hetrogen. Die Herausforderungen in der Beschulung liegen insbesondere darin, dass zahlreiche Kinder mit wenigen bis keinen Kenntnissen der deutschen Sprache sowie Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Schule besuchen. Die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen bestehen in den Bereichen geistige Entwicklung (insgesamt vier Schwerpunktklassen) sowie in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache.

Aufgrund des hohen Bedarfs an Unterstützung organisiert die Schule seit zwei Jahren Angebote der Lernförderung, die aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden. Aktuell nehmen dies Angebot ca. 80 Kinder von Montag bis Donnerstag in Anspruch. Zudem werden rund 50 Kinder Nachmittags in einer „Feuerwehrmaßnahme“ betreut. Für diese Kinder gibt es einen Mittagstisch an der Schule, der von den Kindern in mehreren „Schichten“ genutzt wird. Um dieses Angebot zu organisieren, bedarf es zweier Küchenkräfte, die das von den Hannoverschen Werkstätten gelieferte Essen für die Ausgabe vorbereiten, die Essensausgabe durchführen sowie anschließend das Spülen und Aufräumen in der Küche übernehmen. Zudem ist eine pädagogische Betreuungskraft für die Kinder in der Zeit des Mittagessens erforderlich. Beide Angebote können nicht aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. aus den Mitteln der Betreuungsmaßnahme finanziert werden. Daher beantragt die Schule entsprechende Mittel aus dem Sonderprogramm.

Träger der Maßnahme ist die Stiftung Help e.V. als Kooperationspartner der Schule.

Grundschule Fichteschule
Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
Unterstützung durch ergotherapeutische Fachkraft
Einsatz einer Ergotherapeutin / eines Ergotherapeuten im Umfang von 5 UStd. Wöchentlich in der Zeit vom 1.03.22 bis zum 31.12.22
10.000 €
Bewegungsförderung durch Bewegungsangebote
Gezielte Angebote über Honorarkräfte insbesondere in den Bereichen Schwimmen, Radfahren und bewegten Pausen
10.000 €
Interkulturelle Bildungsarbeit
Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Eltern aus türkisch und/oder arabischsprachigen Familien im Umfang von 20 WStd. vom 1.03.22 bis zum 31.12.22
25.000 €

Die Grundschule Fichteschule begründet den Antrag wie folgt:
Die Grundschule Fichteschule im Stadtteil Hainholz ist eine vierzügige Grundschule mit zurzeit 273 Schüler*innen. Das pädagogische Team besteht aus 22 Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiter*innen, sowie einem Schulsozialarbeiter (20 Std.) und einem schulischen Sozialarbeiter (40 Std.). Rund 80% der Schüler*innen haben eine Migrationsgeschichte. Sie kommen aus über 30 Nationen und weisen diverse Muttersprachen auf. Die Schüler*innen weisen eine große Varianz in ihren Leistungen auf. In jeder Klasse gibt es einige Kinder, die weder einen Kindergarten besucht haben noch schulisch sozialisiert sind. Viele Kinder haben Förderbedarfe, teilweise mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Aufgrund dieser heterogenen Unterstützungsbedarfe ist die Beschulung dieser Kinder ressourcenfordernd.

Über das Programm „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ beantragt die Schule daher Unterstützung in nachfolgend dargestellten Bereichen bzw. mit nachfolgend dargestellten Maßnahmen.

Ergotherapie
Die Schule stellt bei vielen Kindern eine Steigerung der Schwierigkeiten fest, die Schulanforderungen zu erfüllen, da ihnen basale Kompetenzen fehlen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche des Lernens, der Fein- und Grobmotorik, der Konzentration und Aufmerksamkeit, der Steuerung des Bewegungsdranges und der Aufnahmefähigkeit. In diesen Bereichen wird insbesondere für die ersten und zweiten Klassen ergotherapeutisches Fachwissen benötigt, um den Kindern eine bessere Teilhabe an den Anforderungen des Schulalltags zu ermöglichen und so die Inklusion in der Schule zu verbessern. Im Rahmen des Angebots entwickelt eine ergotherapeutische Fachkraft gezielte Maßnahmen und Förderprogrammen für Klassen und einzelne Schüler*innen in den Bereichen Motorik, Konzentration und Aufmerksamkeit. Diese Maßnahmen werden in vorwiegend in Gruppen exemplarisch umgesetzt, so dass sie anschließend angeleitet von den Lehrkräften fortgeführt werden können. Eine entsprechende Beratung der Lehrkräften und bei Bedarf auch der Eltern ist eingeschlossen.

Bewegungsförderung
Um ausdauernd und konzentriert arbeiten zu können ist ausreichende Bewegung unerlässlich. Viele der Schüler*innen machen im privaten Bereich zu wenig Bewegungserfahrungen, dies hat sich in während der Pandemie verstärkt. Ziel der Bewegungsangebote ist es daher, diesem Bewegungsmangel entgegenzuwirken und motorische Basiskompetenzen zu vermitteln. Insbesondere in folgenden Bereichen sind Angebote geplant:

• Integrierte Bewegungsangebote im Unterricht
• Schwimmunterricht
• Radfahrausbildung
• Bewegte Pausen

Mit den zusätzlichen Mitteln können Honorkräfte der Kooperationspartner*innen in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern finanziert werden.
Interkulturelle Bildungsarbeit
Die Fichteschule hat eine große Anzahl Schüler*innen mit türkischer Herkunftssprache und einen immer weiter steigenden Anteil an arabisch sprechenden Familien. Auf Grund nicht ausgeprägter deutscher Sprachkenntnisse dieser Eltern bestehen Barrieren und Hemmschwellen bei der Kommunikation und Unterstützung der Lernfortschritte der Kinder und generell bei der Kooperation der Eltern mit der Schule. Die Aufgabe der Interkulturellen Bildungsarbeit an der Grundschule Fichteschule besteht daher insbesondere in der Unterstützung der Kommunikation und Übersetzung zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen. So können Missverständnisse vermieden, den Eltern ein Grundverständnis für die Arbeit der Schule vermittelt und sie stärker in die Schule eingebunden werden (u.a. Teilnahme der Eltern an Elternsprechtagen und Elternabenden, Einholung von Einverständniserklärungen, Klärung von Vorfällen im Schulalltag).

Träger der Maßnahme der Interkulturellen Bildungsarbeit wird die Johanniter Unfallhilfe e.V., mit der die Schule auch als Träger im offenen Ganztag kooperiert.

Grundschule Fuhsestraße
Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
Außerunterrichtliches Angebot für die Freispiel- und Pausenzeiten - Schule als Lern- und Lebensort
Honorarkraft mit 20 Std./Woche in der Zeit vom 1.3. 22 bis zum 31.1.23, Materialkosten
20.000 €

Die Grundschule Fuhsestraße begründet den Antrag wie folgt:
Über die Maßnahme wird eine staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkraft für die Pausen- und Spielzeiten eingesetzt, um mit den Schüler*innen gemeinsam eine sinnvolle und pädagogisch attraktive Freispielzeit zu gestalten und ihnen vielfältige Anregungen für eine eigenständige Gestaltung ihrer Freizeit zu geben und ihre Neugier und ihren Entdeckerdrang zu fördern. Die Maßnahme setzt dabei Akzente in folgende Schwerpunkte: „Bewegung und Spiel“ (u. a. Kooperationsspiele, Motorikspiele, Geschicklichkeitsspiele und traditionelle Kinderspiele), „Entspannung und Rückzug“ (u. a. Entspannungsübungen und Spiele zur Stärkung von Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit) und „Entdecken und Forschen“ (u. a. Experimente, Umgang mit potenziellen Gefahren wie Feuer, Kreativitätsförderung durch Bastel- und Malangebote, Detektivspiele und Schatzsuchen).

Mit diesen Angeboten werden Freiräume geschaffen, um Partizipation und Selbstwirksamkeit der Schüler*innen zu fördern und die Aneignung der Schule als Lern- und Lebensort zu unterstützen. Zudem werden Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen, um den ganztägigen Aufenthalt an der Schule für die Schüler*innen stressfreier zu gestalten und ihnen die Möglichkeit zur Entspannung zu geben. Die Minimierung von Konflikten unter den Schüler*innen in den Freispielzeiten ist daher ein weiterer erwarteter Effekt.

Kooperationspartner der Maßnahme ist die Stiftung HELP e.V., die auch Ganztagskooperationspartner der Schule ist.
40.13 
Hannover / 11.02.2022