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Bebauungsplan Nr. 1831 - Nordmannpassage
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1831 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der neu zu beplanende Baublock in der Innenstadt liegt im rechtsverbindlichen Durchführungsplan Nr. 103 aus dem Jahre 1954 und der 1. Änderung vom 06.09.1989. Diese setzen hier Kerngebiet (MK) mit lediglich II-geschossiger, geschlossener Bauweise fest. Weiterhin wird im Blockinnenbereich ein Gemeinschaftshof festgesetzt. Spielhallen und ähnliche Unternehmen sind hier ausgeschlossen.
Die festgesetzten überbaubaren Flächen weichen sehr stark vom tatsächlichen Gebäudebestand ab. Auf dieser planungsrechtlichen Grundlage ist eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der vorhandenen Geschäftsbebauung in dieser zentralen Innenstadtlage nicht möglich. Daher ist eine Neuplanung an dieser Stelle erforderlich.
Stadtplanerische Zielvorstellung ist die Schaffung von entsprechenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine mehrgeschossige kerngebietstypische Innenstadtbebauung, die sich in Art und Maß an der umgebenden Stadtstruktur orientiert. Dabei soll sich die überbaubare Fläche an dem vorhandenen Gebäudebestand orientieren. Spielhallen sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren soll für die Grundstückseigentümer ein Angebot für eine Aufwertung und eine Nachverdichtung ihrer Grundstücke in dieser zentralen Citylage geschaffen werden.
61.11
Hannover / 26.02.2016