Drucksache Nr. 0458/2023:
Entgelterhöhung bei der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0458/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0458/2023
1
 

Entgelterhöhung bei der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Benutzungs- und Entgeltregelung der Landeshauptstadt Hannover für das Parken auf den Parkplätzen Ost und West 2 der Herrenhäuser Gärten zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für alle Nutzer*innen gleichermaßen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Produkt 26102
Herrenh. Veranstaltungen/Vermietungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 48.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 48.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 48.000,00 €

Begründung des Antrages

Die Entgelte für den Hauptparkplatz OST sowie den Parkplatz WEST 2 sind in der „Benutzungs- und Entgeltregelung der Landeshauptstadt Hannover für das Parken auf den Parkplätzen Ost und West 2 der Herrenhäuser Gärten“, geregelt, die mit Drucksache 2075/2012 beschlossen worden ist.

Das im Jahr 2012 eingeführte Verkehrs- und Parkleitkonzept für die Parkplätze im Bereich der Herrenhäuser Gärten hat sich in den letzten 10 Jahren bewährt. Allerdings sind die Entgelte seit 2012 nicht angepasst worden. Mit der hiermit vorgelegten Drucksache soll das Entgelt für die Parkplätze OST und WEST 2 von 3,00 € auf dann neu 4,00 € je angefangene vier Stunden, Tageshöchstentgelt 15,00 €, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr, mit Wirkung ab dem 01.07.2023 angehoben werden.



Im Schnitt parken im Laufe eines Jahres ca. 48.000 Fahrzeuge kostenpflichtig auf dem Parkplatz OST und WEST 2. Mit der Erhöhung entstünden somit Mehrerträge in Höhe von ca. 48.000,- EUR pro Jahr.

Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass im Jahr 2023 der Kassenautomat des Hauptparkplatzes OST um die Möglichkeit der Kartenbezahlung ergänzt wird. Dies erfolgt aufgrund der Nachfrage der Nutzer*innen als auch aus Sicherheitsgründen.
46 
Hannover / 20.02.2023