Drucksache Nr. 0458/2016 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0458/2016 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0458/2016 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -

Auslegungsbeschluss

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Information über den Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte zum Auslegungsbeschluss (Änderungsantrag Nr. 15-0878/2016)


Der Stadtbezirksrat Mitte hat im Rahmen der Anhörung zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 18.04.2016 folgenden Änderungsantrag beschlossen.

Wortlaut des Änderungsantrages
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Es werden sichere und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten für zwei Fahrräder je Wohnung im Bereich des Bebauungsplanes hergestellt.
2. Es soll geprüft werden, ob Obstbäume statt Zierbäume gepflanzt werden können
3. Es soll geprüft werden, ob die Schaffung von Nistmöglichkeiten (Fledermäuse, Mauersegler etc.) am Gebäude möglich ist und ob ein Bedarf vorhanden ist
Stellungnahme der Verwaltung
Dem Antrag des Stadtbezirksrates wird gefolgt. Gemäß §44 Abs. 4 NBauO sind grundsätzlich bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Fahrräder in ausreichender Größe zur Verfügung zu stellen. Die Forderung des Stadtbezirksrates ist bereits hierdurch erfüllt. Zur Klarstellung dessen soll darüber hinaus eine dem Antrag entsprechende Regelung in den Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen werden.
Den zweiten und dritten Antragspunkten des Stadtbezirksrates wird ebenso gefolgt. Die Verwaltung wird prüfen, ob Obstbäume auf dem Grundstück gepflanzt werden können und ob ein Bedarf an der Schaffung von Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel besteht. Sofern diese Untersuchungen positiv ausfallen, hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, die vom Stadtbezirksrat geforderten Maßnahmen umzusetzen. Dies wird dann in den Durchführungsvertrag aufgenommen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.11 
Hannover / 20.04.2016