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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Leuschnerstraße
Antrag,
zu beschließen,
1.) eine Kindergartengruppe (3/4-Betreuung) mit zehn Plätzen in eine Krabbelgruppe mit 15 Plätzen (3/4-Betreuung) umzuwandeln.
2.) laufende Beihilfen für eine Krabbelgruppe auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) ab 01.08.2006, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 12.000,00 € | Wirtschaftsplan OE 19 | Sachausgaben | 800,00 € | 4641.000/535000 |
Einrichtungsaufwand | 10.000,00 € | 4641.000/935400 | Zuwendungen | 44.300,00 € | 4641.000/678000* |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 800,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 22.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 45.900,00 € | |
Finanzierungssaldo | -22.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -45.900,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der städtischen Kindertagesstätte Leuschnerstraße in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. werden insgesamt 100 Kinder betreut. Neben zwei Kindergartengruppen (ganztags, 50 Plätze) und zwei Hortgruppen (40 Plätze) gibt es in der Einrichtung eine angehängte Kindergartengruppe (10 Plätze, 3/4-Betreuung).
Aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen wird es im Stadtteil Mühlenberg zunehmend schwieriger, alle Kindergartenplätze zu belegen. Gleichzeitig verzeichnet die Kita eine große Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige. Der Caritasverband als Träger der Einrichtung hat daher die Umwandlung der 10er Kindergartengruppe in eine Krabbelgruppe beantragt, um dem tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern gerecht werden zu können. Die Betreuung soll täglich sechs Stunden betragen. Dieses Angebot ermöglicht es halbtagsbeschäftigten Elternteilen, im überwiegenden Fall Frauen, ihren Beruf auszuüben. Für Eltern, die einen höheren Betreuungsbedarf haben, gibt es im Stadtteil bereits eine Krabbelgruppe mit einem Ganztagsangebot.
Die räumlichen und personellen Anforderungen für die o.g. Umstrukturierung sind gegeben. Es sind lediglich kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich. Sowohl die entstehenden Umbau- und Einrichtungskosten als auch die Mehrkosten für die laufende Finanzierung stehen im Kita-Budget zur Verfügung.
Durch Umsetzung der Maßnahme würde dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige zu sehen.
Der zeitliche Rahmen für den Ausbau der Angebote ist in einem Stufenprogramm in jährlichen Schritten bis längstens 01.10.2010 festgelegt worden. Dieses Programm wurde so auch vom Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover beschlossen (DS 839/2005 sowie entsprechende Änderungsanträge).
Die Umstrukturierung soll zum kommenden Kindergartenjahr, d.h. ab 01.08.2006, umgesetzt werden. Der Träger hat sich bezüglich der Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis mit dem Nds. Landesjugendamt in Verbindung gesetzt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
51.4
Hannover / 22.02.2006