Anfrage Nr. 0457/2005:
Anfrage der Gruppe ASG/PDS zur Jugendhilfeplanung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Gruppe ASG/PDS zur Jugendhilfeplanung

Anfrage

Zur Umsetzung einer stadtteilbezogenen Jugendhilfeplanung hat die Verwaltung einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gegeben. Der gesetzliche Auftrag zur Jugendhilfeplanung ist damit nicht erfüllt, als nächster Schritt sind für 2005 die Bezirkskonferenzen geplant.
Wir fragen die Verwaltung:

1 Welche Bezirkskonferenzen sind vorbereitet, wann finden sie statt und welche Einrichtungen vor Ort werden einbezogen?
2. Wann rechnet die Verwaltung damit, eine überarbeitete Jugendhilfeplanung in die die Ergebnisse der Bezirkskonferenzen und der Beratungen der Arbeitsgruppen nach §78 KJHG einbezogen sind, vorzulegen?
3. Das KJHG sieht eine Jugendhilfeplanung zwingend vor. In den letzten Jahren ist dem Rat keine Jugendhilfeplanung vorgelegt worden. Dazu kommen die gravierenden Einschnitte in die Kinder- und Jugendarbeit durch das HKP IV. Wie gedenkt die Verwaltung diesen gesetzlichen Vorgaben nachzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Schmidt, Gruppenvorsitzender