Drucksache Nr. 0456/2017:
Stadtbahnstrecke C-Ost
- Verlängerung des Hochbahnsteiges der Haltestelle Tiergartenstraße

Inhalt der Drucksache:

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0456/2017
3
 

Stadtbahnstrecke C-Ost
- Verlängerung des Hochbahnsteiges der Haltestelle Tiergartenstraße

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) den Hochbahnsteig der Stadtbahnhaltestelle Tiergartenstraße gemäß den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen verlängert.


- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt, da der Hochbahnsteig nur verlängert wird.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Die Stadtbahnstrecke C wird seit einigen Jahren für den Einsatz von Drei-Wagen-Zügen der Serien TW 2000 und TW 3000 ausgebaut. Auf den Linien 4 und 6 können bereits Drei-Wagen-Züge eingesetzt werden. Am 09.12.2016 wurde auf der Linie 5 der barrierefreie


Ausbau mit der Eröffnung des Hochbahnsteigs an der Haltestelle Großer Hillen abgeschlossen. Allerdings ist auf dieser Linie noch kein Einsatz von Drei-Wagen-Zügen möglich, da diese die Haltestelle Tiergarten nicht anfahren können.

Die vorhandene Haltestelle Tiergarten befindet sich in Mittellage der Tiergartenstraße zwischen den Einmündungen Jöhrensstraße und Elisabethstraße. Die Haltestelle verfügt über einen ca. 61 m langen Mittelhochbahnsteig und eignet sich daher nicht für den Einsatz von 75 m langen Drei-Wagen-Zügen. Die Bahnsteigbreite beträgt zwischen 4,04 m und 4,20 m. Beidseitig erfolgt der Zugang zum Hochbahnsteig barrierefrei über Rampen. Auf der Westseite wird die Rampe signaltechnisch gesichert erreicht, auf der Ostseite können der Gleis- und Fahrbahnbereich ohne Signalanlage ungesichert gequert werden. Im Haltestellenbereich ist der Bahnkörper straßenbündig und kann vom motorisierten Individualverkehr (MIV) überfahren werden. Sowohl die Jöhrensstraße als auch die Elisabethstraße können vom MIV in beiden Fahrtrichtungen von der Tiergartenstraße aus angefahren werden.

Nach den Fahrgasterhebungen der üstra ist die Linie 5 die nächste Stadtbahnlinie, die bei den zu erwartenden Fahrgaststeigerungen von 1 % pro Jahr in der Hauptverkehrszeit mit Langzügen betrieben werden sollte. Hierfür ist es u.a. erforderlich, auf dem Streckenast C-Ost den Mittelbahnsteig der Haltestelle Tiergarten auf 70 m zu verlängern.


2. Beschreibung der Maßnahme

Die Planung sieht vor, den vorhandenen Mittelhochbahnsteig um rund 9 m in Richtung Westen zu verlängern, wobei die Mindestbreite von 4,0 m wegen des bereits ausreichenden Gleisachsabstandes gewährleistet wird. Aus der Verlängerung ergeben sich der Abbruch der vorhandenen und der Bau einer neuen Zugangsrampe. Eine Bahnsteigverlängerung in Richtung Osten wurde geprüft, aber aufgrund der dann erforderlichen Gleisbauarbeiten und den wesentlich höheren Kosten nicht weiter verfolgt. Zudem hätte die Fahrbahnbreite reduziert werden müssen.

Mit der Verlängerung erhalten auch der vorhandene Bahnsteig wie auch die anschließenen Furten taktile Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Personen. Der signalisierte Zugang auf der Westseite erhält zudem Blindensignalgeber.

Da es sich um eine bestandsorientierte Ausbaumaßnahme handelt, wird keine Umgestaltung des Straßenraumes erforderlich mit Ausnahme der verschobenen signalisierten Straßenquerung einschließlich einer 2,50 m breiten Aufstellfläche zwischen den Gleisen. Damit eine geradlinige Querung über die Gleise und Fahrbahn der Tiergartenstraße erfolgen kann, was insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen wichtig ist, wird die Querungsstelle westlich der Einmündung Jöhrensstraße neu angelegt.

Aufgrund der Bahnsteigverlängerung entfallen zukünftig die Fahrbeziehungen von der Tiergartenstraße stadteinwärts in die Jöhrensstraße und von der Jöhrensstraße in die Tiergartenstraße stadteinwärts, was aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Jöhrensstraße vertretbar ist. Im Einmündungsbereich erhält die Jöhrensstraße eine Aufpflasterung, um den Radverkehr aus der Jöhrensstraße gesichert Richtung Tiergarten führen zu können. Der Radverkehr wird künftig im Einmündungsbereich im Seitenraum geführt. Damit die separate Radverkehrsfurt aus der Jöhrensstraße erschlossen werden kann, wird der 2 m breite Radweg im Einmündungsbereich in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer freigegeben. In den angrenzenden Bereichen schließt der Radweg an den Bestand an.

Vorhandenes Stadtgrün ist nicht vom Umbau betroffen. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich.


3. Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Verlängerung des Hochbahnsteiges Tiergartenstraße und des Umbaus der Zugänge betragen gemäß Kostenschätzung der infra rund 500.000 €. Die Hochbahnsteigverlängerung ist nicht zuwendungsfähig, so dass sämtliche Kosten durch die Region zu tragen sind.


4. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Sie begrüßt, dass die Variante verworfen wurde, nach der es zukünftig nur noch einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig gegeben hätte, und das mit der Verlängerung auch für blinde und sehbehinderte Personen durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen an den Furten und auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert wird.


5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) als Bauherr hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.

Die Planfeststellung soll in 2017 beantragt werden. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung der Pläne. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, im Herbst 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen und die Baumaßnahme bis Frühsommer 2018 fertig zu stellen.
66.1 
Hannover / Feb 21, 2017