Drucksache Nr. 0455/2015:
Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Beirat Volkshochschule
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0455/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen

Antrag,

zu beschließen, die Kursentgelte und damit verbunden die Kalkulationsregeln für Kurse und Leistungen der Volkshochschule (VHS) mit Wirkung zum Herbstsemester 2015 gemäß Anlage 1 und 2 neu festgelegt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt. Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Die Neufestsetzung der Entgeltordnung verursacht keine zusätzlichen Kosten. Mit den Änderungen werden kalkulatorische Rundungsprobleme bei der Errechnung der Kursentgelte geglättet, die organisatorische Veränderung im Zweiten Bildungsweg (neu: Schule für Erwachsene) wird in Bezug auf Entgelte konkretisiert.

Begründung des Antrages

Bei der Berechnung von Kursentgelten hat es bislang Rundungsprobleme durch die zweite Nachkommastelle gegeben. Durch die Festlegung der Kursentgelte auf nur eine Nachkommastelle soll dies zukünftig vermieden werden.
Für den Zweiten Bildungsweg ist das modulare Schulsystem festgelegt worden. Zukünftig gibt es keine formale Trennung zwischen Haupt- und Realschule, sondern ein gemeinsames 4-semestriges Schulsystem, bei dem im 1. und 2. Semester der Hauptschulabschluss und im 3. und 4. Semester der Realschulabschluss/Sekundarstufe I erreicht werden kann. Die Entgeltordnung wird in der Formulierung an das neue System angepasst, wobei auch zukünftig gilt, dass der Hauptschulabschluss nur mit einem Mindestentgelt belegt wird, während das Entgelt für den Realschulabschluss/Sekundarstufe I grundsätzlich in voller Höhe erhoben wird, bei vorliegenden Ermäßigungsgründen allerdings auch hier ein Mindestentgelt erhoben wird.

Als Anlage 1 ist beigefügt die derzeit geltende Fassung der Entgeltordnung; die vorgeschlagenen Änderungen sind mittels Durchstreichungen bzw. Kursivschrift kenntlich gemacht.
Die vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Im Einzelnen betreffen die Änderungen folgende Bestimmungen:
1.3
Für Sprachkurse, die der beruflichen Weiterbildung dienen und/oder auf besondere Abschlüsse vorbereiten (Cambridge-Prüfungen, TOEFL-Kurse, Certificat pratique), für spezielle berufsqualifizierende Aus- und Weiterbildungsangebote beträgt das Entgelt mindestens 3,50 € je Unterrichtsstunde. (vorher: 3,45 €).
1.4
Für Kurse, die der politischen Bildung und Familienbildung zuzuordnen sind und für alle Gesprächskreise für Seniorinnen und Senioren beträgt das Entgelt mindestens 1,30 € je Unterrichtsstunde. (vorher. 1,25 €).

1.5
Durch die Neuorganisation des Zweiten Bildungsweges in eine Schule für Erwachsene werden Entgelte nicht mehr getrennt für Haupt- und Realschulangebote erhoben. Vielmehr wird eine Unterteilung in 1. und 2. Semester (Abschlussmöglichkeit Hauptschule) sowie 3. und 4. Semester (Abschlussmöglichkeit Realschule/Sekundarstufe I) gemäß der modular aufgebauten Struktur der Schule für Erwachsene vorgeschlagen. Das Mindestentgelt für das 1. und 2. Semester beträgt demnach monatlich 27,00 € (vorher: 27,00 € monatlich für Hauptschulabschluss). Die monatliche Gebühr für Realschulabschlusskurse für Vollzahler beträgt 60,00 € und wird auf die jeweiligen Module (3. und 4. Semester) erhoben. Bei Vorliegen von Ermäßigungsgründen wird für das 3. und 4. Semester ein Mindestentgelt von monatlich 25,00 € veranschlagt (vorher ebenfalls 25,00 €).
Zusätzlich fallen Materialgelder in Höhe von jeweils 21,00 € an (vorher: 20,00 €).



43.1 
Hannover / 25.02.2015