Drucksache Nr. 0454/2021:
Petition Nr. 01/2021 "Rettet die Kleingartenanlage in der Hildesheimer Straße 432D"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0454/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0454/2021
1
 

Petition Nr. 01/2021 "Rettet die Kleingartenanlage in der Hildesheimer Straße 432D"

Antrag,

dem Inhalt der Petition – „Rettet die Kleingartenanlage in der Hildesheimer Straße 432D“ – nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink gab es 24 Grabelandparzellen. Dieses Grabeland unterlag nicht dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes. Die Pachtverträge waren jährlich kündbar. Bis zum Jahresende 2020 wurden die Pachtverträge nach Kenntnis der Verwaltung einvernehmlich aufgelöst und die Nutzung beendet. Damit ist das Anliegen der Petition inzwischen gegenstandslos.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (mit Beschluss vom 23.04.2020, durchgeführt vom 07.05. bis zum 08.06.2020) ging mit einer Stellungnahme eine als "Petition" bezeichnete Anlage mit 227 Unterschriften ein. Auch wenn diese nicht den üblichen Formalitäten einer Petition entspricht, hat die Verwaltung entschieden, sie wie eine Anregung im Sinne von § 34 NKomVG zu behandeln, nachdem auf die schriftliche Bitte an den Petenten um Klärung bisher nicht reagiert wurde. Auch auf die schriftliche Frage, ob der Name des Petenten öffentlich genannt werden dürfe, gab es keine Antwort. Deshalb geschieht die Nennung in einer vertraulichen zweiten Drucksache.

61.12 
Hannover / 26.02.2021