Drucksache Nr. 0446/2017:
Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0446/2017
1
 

Kleefelder Bad - Änderung des Betriebsführungsvertrages mit dem Polizei-Sportverein Hannover

Antrag,

der in Anlage 1 beigefügten Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Kleefelder Bad zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern nimmt die Stadt die Aufgaben zur Grundversorgung der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind beim Betrieb der hannoverschen Bäder geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42403
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -2.500,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.500,00 €
Durch die Änderung des Betriebsführungsvertrages wird die Landeshauptstadt Hannover künftig pro Jahr ca. 2.500 € weniger Einnahmen haben.

Begründung des Antrages

Der Polizei-Sportverein hat sich an die Landeshauptstadt Hannover gewandt und um folgende Änderungen im Betriebsführungsvertrag gebeten:

a) Im Jahr 1996 hat der Polizei-Sportverein die Betriebsführung des Kleefelder Bades übernommen. In § 4 Abs. 3 wurde damals vereinbart, dass die Einnahmen aus dem Verkauf der Halbjahreskarten zu 2/3 beim Verein verbleiben und zu 1/3 an die Stadt gehen. Diese Regelung ist aber nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen beginnt die Freibadesaison im Kleefelder Bad bereits Ende April und endet Anfang Oktober. Das bedeutet, dass die Halbjahreskarten ca. 160 Tage im Kleefelder Bad genutzt werden können und nur noch etwas mehr als 20 Tage in einem anderen Bad vorgelegt werden. Deshalb sollen - beginnend mit der Saison 2017 - 90 % der Einnahmen aus dem Verkauf der Halbjahreskarten beim Betreiber verbleiben und nur noch 10 % an die Stadt abgeführt werden.

b) Der Betriebsführungsvertrag sieht den Betrieb eines Freibades vor. Der Verein möchte aber künftig die Möglichkeit haben, auch Veranstaltungen auf dem
Badgelände durchzuführen und hat deshalb beantragt, einen solchen Passus als § 7 Abs. 2 in den Betriebsführungsvertrag aufzunehmen. Die Verwaltung hat keine Bedenken.
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Hannover / 20.02.2017