Drucksache Nr. 0446/2007:
Bebauungsplan Nr. 1628 - westlich Anderter Straße
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0446/2007
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1628 - westlich Anderter Straße
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1628 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Der Ausschluss von Einzelhandel soll eine Schwächung der integrierten Standorte, wie z. B. Meyers Garten, verhindern. Damit soll erreicht werden, dass dort auch die älteren sowie die behinderten Menschen und nicht motorisierte Bevölkerungsgruppen weiterhin wohnungsnah einkaufen können.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist, Einzelhandel auszuschließen und dadurch die vorhandene Gebietsstruktur mit produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben zu sichern und zu stärken. Außerdem sollen durch den Ausschluss des Einzelhandels negative Auswirkungen auf die Zentren von Misburg und Anderten vermieden werden.

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat am 26.04.1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Am 06.12.2006 hat der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 28.12.2006 bis zum 29.01.2007 stattfand. Anregungen sind während dieser Zeit nicht eingegangen.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.

61.12 
Hannover / 21.02.2007