Drucksache Nr. 0444/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor Atomgefahren
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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0444/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor Atomgefahren
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.2.

Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“ zur Beendigung der Kernenergienutzung bis 2022 und zur Beschleunigung der Energiewende in Deutschland. Mitten in Europa laufen jedoch weiterhin Atomkraftwerke, von denen wegen erheblicher Mängel eine akute Gefahr ausgeht. Kürzlich wurden die Sicherheitsprobleme bei den beiden belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange öffentlich und führten erneut zu einer breiten internationalen Diskussion über die Sicherheit von Atomanlagen. Die angrenzenden Städte Aachen und Köln fordern daher die sofortige und endgültige Abschaltung der belgischen AKWs. Mehrere Städte und Bundesländer haben darüber hinaus bereits zusätzliche Jodtabletten für den Fall eines nuklearen Unfalls angefordert. Aber auch deutsche Atomkraftwerke, wie das nur rund 43 Kilometer entfernte AKW Grohnde, sind nicht gegen eine Kernschmelze aufgrund eines Flugzeugabsturzes, eines terroristischen Angriffes oder anderer Vorfälle geschützt. Bis zur Abschaltung des letzten Atomreaktors bleibt die Atomkraft deshalb weiter gefährlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche Auswirkungen würde ein GAU im belgischen AKW Tihange oder Doel auf die Landeshauptstadt Hannover haben?
2. Von welchen deutschen Atomkraftwerken würde im Fall eines GAUs eine Gefahr für die Menschen in Hannover ausgehen?
3. Welche Maßnahmen wurden seit 2011 von der Stadtverwaltung zum Schutz der hannoverschen Bevölkerung vor möglichen Atomgefahren ergriffen?

Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort


Frage 1: Welche Auswirkungen würde ein GAU im belgischen AKW Tihange oder Doel auf die Landeshauptstadt Hannover haben?

Mögliche Umweltauswirkungen auf das Stadtgebiet der LHH nach einem kerntechnischen Unfall in den belgischen Kernkraftwerken Tihange oder Doel wären von verschiedenen Einflussgrößen abhängig. Hierzu zählen beispielhaft Art und Umfang des eingetretenen Störfalls selbst, aber auch die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden exakten meteorologischen Verhältnisse. Seriöse und belastbare Aussagen über die konkreten Umweltauswirkungen eines kerntechnischen Unfalls lassen sich daher im Vorfeld nicht verlässlich treffen.

Bei einem radiologischen Schadensfall in den ca. 370 bzw. 400 km entfernten Kernkraftwerken in Belgien würde daher beim NLWKN, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Landschaftsschutz in Hildesheim, das Radiologische Lagezentrum des Landes Niedersachsen eingerichtet, das die Daten aus der Anlage selbst, z.B. den Anlagenzustand, die Emissionen radioaktiver Stoffe, meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammenfasst, aufbereitet und interpretiert.

Beim Radiologischen Lagezentrum ist der gesamte messtechnische Strahlenschutz der niedersächsischen Umweltverwaltung zusammengefasst. Mithilfe von standardisierten Ausbreitungsmodellen wird erst dann eine Aussage möglich werden, welche Auswirkungen bei einem Störfall auf die Umwelt in Hannover zu erwarten sind. Auf Bundesebene übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im externen Notfallschutz die zeitnahe Prognose und Ermittlung der Kontamination der Umwelt und der daraus resultierenden Strahlenbelastung der Bevölkerung. Diese Analysen sind die Grundlage für alle Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt.


Frage 2: Von welchen deutschen Atomkraftwerken würde im Fall eines GAUs eine Gefahr für die Menschen in Hannover ausgehen.

Die Antwort zu Frage 1 gilt sinngemäß auch für alle deutschen Atomkraftwerke.

Wegen der landesweiten und überregionalen Folgen eines möglichen Störfalls in einem Atomkraftwerk hat die Strahlenschutzkommission (SSK) „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ erstellt. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor radioaktiven Strahlen. Diese zurzeit noch aktuellen Rahmenempfehlungen aus dem Jahr 2008 sind auch in Niedersachsen per Erlass des Innenministeriums im Juli 2009 verbindlich eingeführt worden. Das heißt, dass alle Maßnahmen, die sowohl präventiv als auch konkret im Schadensfall erforderlich sind, auf Basis dieser Rahmenempfehlungen erstellt wurden.

Für die Katastrophenschutzplanungen wird das Gebiet um eine kerntechnische Anlage kreisförmig in Zonen aufgeteilt. Zurzeit wird nach den Rahmenempfehlungen aus dem Jahr 2008 neben einer Zentralzone mit einem Außenradius von 2 km, eine 10 km Mittelzone und eine 25 km Außenzone festgelegt. Ferner wird eine Fernzone, die als kreisförmige Planungszone einen inneren Radius von 25 km und einen Außenradius von 100 km hat, definiert. Das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegt in der Fernzone um das Kernkraftwerk Grohnde.

Für die Fernzone ist vorgesehen, dass die Verteilung von Jodtabletten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere vorzubereiten ist. Für das Stadtgebiet betrifft dieses ca. 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Weiterhin ist sicher zu stellen, dass die Warnung der Bevölkerung, insbesondere vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel, unverzüglich vorbereitet werden kann. Alle weiteren Schutzmaßnahmen in der Fernzone werden erst im Schadensfall und in Abhängigkeit der konkreten Lagebeurteilung durch das Radiologische Lagezentrum geplant und durchgeführt.


Frage 3: Welche Maßnahmen wurden seit 2011 von der Stadtverwaltung zum Schutz der hannoverschen Bevölkerung vor möglichen Atomgefahren ergriffen?

Die Landeshauptstadt Hannover hat alle Maßnahmen, die sie als Katastrophenschutzbehörde eigenständig regeln muss, in einem Sonderplan „Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ zusammengefasst. Teil dieses Sonderplans sind auch umfangreiche Anlagen, die weiterführende Informationen, beispielsweise zur Verwendung von Jodtabletten oder die Information der Öffentlichkeit, enthalten. Der Sonderplan gilt als Ergänzung zum eigentlichen Katastrophenschutzplan der LHH.

Alle Maßnahmen für das hannoversche Stadtgebiet würden im Schadensfall durch den SAE, den Stab außergewöhnliche Ereignisse, festgelegt und koordiniert. Wie bei allen anderen Schadenslagen auch, wäre der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamte zuständig für die Feststellung des Katastrophenfalls. Im SAE bzw. Katastrophenschutzstab würde dann auch eine eigenständige Auswertung der radiologischen Lage durchgeführt. Die Feuerwehr verfügt zusätzlich zu extern bereitgestellten Messdaten auch über ein eigenes leistungsfähiges ABC-Konzept, das auch geeignet ist, eigene radiologische Messungen durchzuführen und Messstellen einzurichten. Auf diese Weise wird es möglich, die überregional bereit gestellten Daten vor Ort mit eigenen Mitteln zu überprüfen und nach eigenen Vorgaben zu erweitern.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat nach dem Unfall in Fukushima 2011 die Auswirkungen eines Unfalls in einem deutschen Kernkraftwerk mit einem ähnlichen Verlauf wie in Fukushima in Deutschland untersucht. Eine systematische Vertiefung dieser ersten Untersuchung wurde zwischen 2012 und 2013 durchgeführt und der ausführliche Bericht dazu im Februar 2015 veröffentlicht. Die Ergebnisse sind direkt in eine neue Empfehlung der SSK eingeflossen. Die Rahmenempfehlungen aus dem Jahr 2008 wurden von der Strahlenschutzkommission entsprechend überarbeitet und im Februar 2015 verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte im Januar 2016.

Die neuen Empfehlungen sehen eine Ausweitung der bisherigen Planungsradien in der Umgebung von Kernkraftwerken vor. Die bisherige Fernzone entfällt und das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover würde dann in der Außenzone (20-100 km) um das Kernkraftwerk Grohnde liegen. Wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Planungen wäre, dass die Verteilung von Jodtabletten an alle Personen bis 45 Jahre vorzuplanen ist, anstatt wie bisher nur an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schwangere.

Das Land Niedersachsen steht nun in der Zuständigkeit und Verantwortung, die neuen Rahmenempfehlungen zunächst per Erlass für verbindlich zu erklären sowie zusammen mit dem Bund die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Hierunter fällt im Wesentlichen die Beschaffung und zentrale Bereitstellung der zusätzlichen Jodtabletten. Anschließend werden die Notfallplanungen der LHH entsprechend an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die vorbereitenden Maßnahmen hierzu sind bereits eingeleitet.