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zu beschließen, das Budgetierungssystem auf eine teilnahmebezogene Berechnung umzustellen.
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
1. Ausgangslage
Mit Drucksache Nr. 2177/2009 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen auszubauen und die Umsetzung der Nachmittags- angebote zu unterstützen.
Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Nachmittagsangebote werden pro Grundschule aus städtischen Mitteln und aus Landesmitteln finanziert. In Erweiterung hierzu wurde mit Drucksache Nr. 2120/2013 der Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen festgelegt. Die städtische Finanzierung erfolgt auf Grundlage der durchschnittlichen Teilnahmen am Ganztagsgrundschulbetrieb
. Dieser Wert bestimmt anhand einer Budgettabelle die Höhe der städtischen Mittel.
Bis Ende des Schuljahres 2013/14 basierte die Berechnung der Landesmittel auf der Anzahl der dritten und vierten Klassen. Zeitgleich mit der Erhöhung der Landesfinanzierung zum Schuljahr 2014/15 wurde dieses Verfahren geändert.
Die Berechnung der Landesmittel erfolgt nunmehr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Teilnahmen am Ganztag d. h. aufgrund der Anzahl der Kinder, die das Ganztagsgrundschulangebot an 1 bis 5 Tagen/Woche in Anspruch nehmen. Hieraus errechnet sich eine Grundausstattung nach Landeskriterien, deren Bedarf zu 75% durch Landesmittel gedeckt wird.
2. Handlungsfelder
2.1
Gemäß Drucksache Nr. 2120/2013 reduziert die Erhöhung der Landesmittel die städtische Finanzierung. Dieser Wert errechnet sich aus der Differenz der „neuen“ Landesmittel, abzüglich der bisher bewilligten „alten“ Landesmittel. Diese Systematik ist jedoch
ausschließlich bei bestehenden Grundschulen anwendbar, welche bereits Landesmittel erhalten. Bei neu zu gründenden Ganztagsgrundschulen kann nicht auf „alte“ Landesmittel zurückgegriffen werden. Hier können lediglich Schätzungen zugrunde gelegt werden.
Weiterführend wird mit zeitlichem Verlauf diese Berechnungssystematik ihre Transparenz verlieren.
2.2
Die aktuell gültige Budgettabelle ist hinsichtlich der Anzahl der Kinder (=durchschnittliche Teilnahmen) in 15er-Schritten gestaffelt. Bereits kleinstmögliche Veränderungen der Teilnahmen bewirken große Veränderungen hinsichtlich der Finanzierungshöhe, während
Schwankungen von bis zu 14 Teilnahmen unberücksichtigt bleiben.
Beispiel:
105 Teilnahmen 256.800,00 € Budget lt. Tabelle
119 Teilnahmen 256.800,00 € Budget lt. Tabelle
120 Teilnahmen 284.650,00 € Budget lt. Tabelle (+ 27.850,00 €)
Das bislang angewandte Budgetierungssystem bietet somit keine transparente und sachgerecht-faire Mittelverteilung. Es wird deshalb ein neues Budgetierungssystem vorgeschlagen.
3. Neues Budgetierungssystem
Für die Festlegung eines neuen Budgetierungssystem werden die städtischen Mittel aller Ganztagsgrundschulen berücksichtigt, die derzeit seitens der Landeshauptstadt Hannover zu erbringen sind, d. h. Finanzbedarf lt. Budgettabelle abzüglich erhöhter Landesmittel. Anhand dieses Gesamtmittelbedarfes errechnet sich ein durchschnittlicher Mittelbedarf je Teilnahme.
Berechnung der städtischen Kosten je Teilnahme:
Gesamtmittelbedarf: 5.807.542,00 €
Teilnahmen: 3069
Kosten je Teilnahme: 1.892,32 €
Hier wird ein gerundeter Betrag je Teilnahme in Höhe von 1.893,00 € vorgeschlagen.
Die Kosten je Teilnahme differenzieren sich dann wie folgt:
Koordination: 519,81 €
Angebote: 1.271,53 €
Verwaltungskosten:
101,66 €
1.893,00 €
Dieses neue Budgetierungssystem hat folgende entscheidende Vorteile:
- Minimale Mehrausgaben (2.075,00 € = +0,035% aufgrund des gerundeten Betrages)
- Deckungsgleiche Berechnungssysteme von Land und Landeshauptstadt Hannover
- Frühestmögliche Planungssicherheit für die Ganztagsgrundschulen und deren Kooperationspartner
- Vereinfachung der städtischen Haushaltsplanung
- Aufschlüsselung der Kostenarten nach Koordinations-, Angebots- und Verwaltungskosten
- Unkomplizierte Anpassung des städtischen Berechnungsmodells bei Veränderungen von Finanzierungsstrukturen und Kostenarten
- Transparente und sachgerecht-faire Mittelverteilung