Drucksache Nr. 0443/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Vorplatz am Vahrenwalder Bad
in der Ratssitzung am 19.03.2009, TOP 1.3.

Inhalt der Drucksache:

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0443/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Vorplatz am Vahrenwalder Bad
in der Ratssitzung am 19.03.2009, TOP 1.3.


Vorplatz am Vahrenwalder Bad

Auf der Bezirksratssitzung Vahrenwald List wurde am Montag, den 16.02. von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Fachbereich 19 beabsichtigt den Vorplatz am Vahrenwalder Bad durch den Stützpunkt Hölderlinstraße wieder herrichten zu lassen. In diesem Zusammenhang soll der Platz entkrautet werden, die Verkehrssicherheit für Fußgänger wieder hergestellt werden und darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen werden, den Platz für eine saisonale Biergartennutzung herzurichten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass so genannte Ein-Euro-Jobber nur zu Arbeiten herangezogen werden dürfen, die einen zusätzlichen Charakter haben.

2. Geht die Verwaltung davon aus, dass dieser Fall hier gegeben ist und wenn nicht, warum erfolgt keine ordnungsgemäße Auftragsvergabe an das Grünflächenamt bzw. ein Unternehmen in der Stadt?




Michael Hans Höntsch
Hannover, den 23.02.2009 Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, dass so genannte Ein-Euro-Jobber nur zu Arbeiten herangezogen werden dürfen, die einen zusätzlichen Charakter haben?

Die Verwaltung hat den Wunsch der Bürgerversammlung „Aufwertung der Vahrenwalder Straße" und des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List aufgegriffen und eine Sondermaßnahme durch den Stützpunkt Hölderlinstraße beauftragt.

Das Instrument der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 d SGB II ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Gewöhnung und Qualifizierung insbesondere von langjährig arbeitslosen und nur gering oder arbeitsmarktfern qualifizierten Menschen.

Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält eine angemessene Entschädigung für seine Mehraufwendungen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsgelegenheit setzt öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten voraus.

Diese Voraussetzungen sind bei dem Projekt „Vorplatz am Vahrenwalder Bad“ erfüllt.


Frage 2:
Geht die Verwaltung davon aus, dass dieser Fall hier gegeben ist und wenn nicht, warum erfolgt keine ordnungsgemäße Auftragsvergabe an das Grünflächenamt bzw. ein Unternehmen in der Stadt?

Die normale Unterhaltspflege der Fläche erfolgt durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. Die Maßnahme wurde zusätzlich zur normalen Pflege beauftragt und hätte sonst nicht zeitnah erfolgen können.


Es gilt das gesprochene Wort