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die bisherige jährliche Zuwendung für das Unternehmerinnen-Zentrum-Hannover von 89.000,00 € auf 129.000,00 € zu erhöhen und davon 35.000,00 € nur für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung vorzusehen, die nur für diesen Zweck angefordert werden können.
Mit dem Erhalt und der Weiterentwicklung des UZH gibt es in Hannover ein Angebot, das sich nur an Frauen als Gründerinnen und Unternehmerinnen wendet. Dadurch werden die Startchancen von Gründerinnen, aber auch die Nachhaltigkeit der Gründung verbessert. Diese Zielgruppe ist im Wirtschaftsleben nach wie vor unterrepräsentiert und soll dadurch gefördert werden.
Die Haushaltsmittel werden im Rahmen des zweiten Änderungsdienstes zum Haushalt 2017/2018 angepasst.
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat für das Unternehmerinnen-Zentrum Hannover (UZH) im Jahr 1999 ein Erbbaurecht bestellt, das bis zum Jahr 2029 gelten soll. Erbbauberechtigte ist die Unternehmerinnen-Zentrum Hannover GmbH, Gesellschafterin ist der Impuls & Praxis e. V., dessen Mitglieder alle Mieterinnen sowie einige Unterstützerpersonen sind. Das UZH zahlt einen jährlichen Erbbauzins und erhält derzeit von der LHH eine institutionelle Zuwendung in Höhe von rd. 89.000 € pro Jahr.
Die Geschäftsführung wie auch die Aufgaben des Vorstandes des Vereins werden nebenamtlich wahrgenommen. Die Geschäftsführerin sowie der Vorstand sind im vergangenen Jahr auf die Landeshauptstadt zugekommen und haben erklärt, ihre Funktionen aufgeben zu wollen. Aus dem Bereich der Mieterinnen oder des Vereins hat sich niemand gefunden, der die Aufgabe in gleicher Weise übernehmen und fortführen will. Es wurde daraufhin eine Vielzahl möglicher Modelle geprüft.
Im Rahmen dieser Prüfung kristallisierte sich eine Übernahme durch hannoverimpuls als besonders geeignet heraus, da die Betreuung von Gründern und Gründerinnen sowie der Betrieb von Zentren zu den Kernaufgaben der Gesellschaft zählen.
Nach intensiven Verhandlungen konnte Einvernehmen zwischen dem Verein, hannoverimpuls und der LHH zur Übernahme und Fortführung des UZH durch hannoverimpuls erzielt werden.
Dabei war zu berücksichtigen, dass die Gebäude des UZH einen Unterhaltungsbedarf aufweisen, der allein aus der bisherigen Zuwendung und den Mieteinnahmen nicht ausreichend gedeckt werden kann. Die Größenordnung des Unterhaltungsbedarfs basiert auf der erfolgten Technischen Due Dilligence (technische Risikoprüfung). Aus Sicht der Region als Mit-Gesellschafterin von hannoverimpuls spricht zwar nichts gegen eine Übernahme des UZH durch hannoverimpuls, der Betrieb des Zentrums dürfe aber nicht den Haushalt von hannoverimpuls belasten, sondern etwaige Zuwendungsbedarfe müssten allein von der Landeshauptstadt getragen werden.
Vor diesem Hintergrund soll zwischen LHH und hannoverimpuls folgende Vereinbarung geschlossen werden:
1. hannoverimpuls übernimmt die Gesellschaftsanteile der GmbH und führt das UZH entsprechend den Festlegungen im Erbbaurechtsvertrag fort. hannoverimpuls wird dafür die vertraglichen Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Gremienentscheidungen herbeiführen. Die LHH stimmt dem Gesellschafterwechsel bei der Erbbauberechtigten zu. Evtl. anfallende Grunderwerbsteuer übernimmt die LHH.
2. Die LHH erhöht die bisherige jährliche Zuwendung von rd. 89.000 € auf 94.000 €. Darüber hinaus wird die Zuwendung jährlich um weitere 35.000 € für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung erhöht und kann nur dafür angefordert werden.
3. Der an die LHH zu zahlende jährliche Erbbauzins bleibt unverändert.
4. Der Erbbaurechtsvertrag wird dahingehend geändert, dass eine bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages (Ablauf, Heimfall, Aufhebung) anfallende Entschädigung um die von der LHH gezahlten Zuwendungen gekürzt wird.
5. LHH und hannoverimpuls sind darüber einig, dass das Konzept zum Betrieb des UZH kontinuierlich weiter entwickelt und an sich verändernde Bedingungen angepasst werden muss. hannoverimpuls übernimmt diese Aufgabe als neue Gesellschafterin der GmbH. Die LHH – Fachbereich Wirtschaft – Wirtschaftsförderung – wird das UZH dabei im Rahmen der Maßnahmen der Lokalen Ökonomie unterstützen. Spätestens nach 5 Jahren soll erörtert werden, wie die Zukunft des UZH einzuschätzen ist und welche Veränderungen erforderlich und möglich sind.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Übernahme der GmbH durch hannoverimpuls einen guten Weg dar, um den Bestand und die zeitgemäße Weiterentwicklung des UZH zu sichern. hannoverimpuls hat Kompetenz und Erfahrung sowohl im Bereich Gründung als auch im Betrieb/Management unterschiedlicher Zentren. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um das UZH als besonderes Angebot für Unternehmerinnen zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Alternativ wurde auch die Variante der Aufhebung des Erbbaurechts und des Betriebs durch die Stadt selbst geprüft. Diese Lösung wurde als schlechter eingeschätzt, da zum einen zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssten, es zum anderen aber vor allem an Kompetenzen der Betriebsführung und Entwicklung fehlt und diese ebenfalls neu aufgebaut werden müssten. Im Zusammenspiel zwischen der städtischen Wirtschaftsförderung und der Wirtschaftsfördergesellschaft hannoverimpuls passt die jetzt vereinbarte Lösung in das Gesamtkonzept der Aufgabenverteilung.