Drucksache Nr. 0440/2019:
Gymnasium Tellkampfschule, G9 Neubau

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
0440/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gymnasium Tellkampfschule, G9 Neubau

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum G9 Neubau des Gymnasiums Tellkampfschule in Höhe von insgesamt 10.255.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701555
GY Tellkampf, Sanierung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 10.255.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 262.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.517.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21701
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 231.000,00 €
Abschreibungen 231.300,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 157.800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -620.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -620.100,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten von insgesamt 370.000 €, davon 262.000 € aus Teilfinanzhaushalt 40 und 108.000 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 10.255.000 € = 123.000 €.

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände = 108.000 €.

Abschreibungen
2 % von 10.255.000 € = 205.100 € sowie 10 % von 262.000 € = 26.200 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 10.517.000 €.

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 620.100 € p.a.(108.000 € Einrichtungsmittel werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, (Produkt 21701 bis 2018) Produkt 21702 ab 2019.

Finanzierung
Die Deckung erfolgt um Teilhaushalt 19. Falls dies nicht möglich ist, wird eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses im Gesamthaushalt sicher gestellt.

Begründung des Antrages

Hintergrund:
Das Land Niedersachsen hat zum Sommer 2015 eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) dahingehend beschlossen, dass für die Gymnasien die Rückkehr zum Abitur nach 9 Schuljahren (G9) erfolgen wird. Die im Schuljahr 2015/16 in den fünften bis achten Klassen befindlichen Schülerinnen und Schüler werden das Abitur nach insgesamt 13 Schuljahren ablegen, die älteren Schülerinnen und Schüler wie bisher nach 12 Jahren. Dies bedeutet, dass im Schuljahr 2020/21 kein Abitur-Jahrgang die Gymnasien verlässt, sondern als 13. Klasse an den Schulen verbleibt.

Allgemeines:
Das Gymnasium Tellkampfschule nutzt seit 1956 ihr an die Bauhaus-Ästhetik erinnerndes, mittlerweile denkmalgeschütztes Gebäude am Maschsee. Die Schule wurde als Ersatzbau für das 1943 zerstörte Schulgebäude am Georgsplatz errichtet.

Die Anlage der Tellkampfschule ist geprägt von größtenteils in ein- und zweigeschossiger Bauweise erstellten Einzelbaukörpern, die als Solitäre oder Gebäuderiegel frei in der Landschaft stehen.
Eingefasst werden diese vom nördlich zum Altenbekener Damm orientierten viergeschossigen A-Trakt mit Fachunterrichtsräumen und dem südlich gelegenen Aulatrakt mit Sporthallen und Mensa.
Verbunden werden die Baukörper durch weitläufige Verbindungsflure und ebenerdige, teils offene Gänge.

Zur Unterbringung der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler, die durch die Umstellung auf G9 ab Sommer 2020 an der Tellkampfschule erwartet werden, wird ein Erweiterungsbau als separates Gebäude benötigt.
Das Baufeld für die Erweiterung liegt im südöstlichen Grundstücksbereich in Nachbarschaft zum Aulagebäude, an dessen Höhenentwicklung der geplante dreigeschossige Baukörper sich orientiert. Durch seine kompakte Kubatur stellt er eine harmonische Einfügung in das denkmalgeschützte Ensemble der Tellkampfschule dar.

Durch kleinere Umnutzungsmaßnahmen im Bestand wird der Platzbedarf für den Erweiterungsbau so gering wie möglich gehalten.
Die über diese geringfügigen Eingriffe hinaus erforderlichen Anpassungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden; insbesondere im Hinblick auf die Herstellung umfassender Barrierefreiheit sind Gegenstand einer nachfolgenden Planung, deren Ergebnis im Rahmen einer separaten Drucksache zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine Integration in die mit dieser Beschlussvorlage vorgelegte Planung ist aus zeitlichen, finanziellen und auch vergaberechtlichen Gründen nicht möglich.

Die mit Drucksache 0822/2018 beschlossenen Maßnahmen im Verwaltungstrakt sind mit der vorliegenden Planung des Erweiterungsbaus abgestimmt und bilden die anstehenden Veränderungen zu G9 bereits bedarfsgerecht ab.

Schulentwicklung
Das Gymnasium Tellkampfschule ist eine 3-zügige Schule im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Im Schuljahr 2018/2019 besuchen 799 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Aufgrund der konstant hohen Schülerzahlen in den kommenden Jahren wird der Standort dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.



Baubeschreibung
Die innere Erschließung des Neubaus erfolgt über eine offene Lernlandschaft, die sich vom Foyer im Erdgeschoss aus über großzügige Treppen bis ins zweite Obergeschoss erstreckt.
Sonderfenster im räumlichen Bezug zu den Treppen bieten in diesen Bereichen großzügige Blicke in die „Tellkampf-Landschaft“, die dadurch mit der Lern-Landschaft im Innenraum verschmilzt. Zugleich wird die besondere Erschließung in der Fassade ablesbar.
Die Unterrichtsräume sind jeweils um eine Lernzone angeordnet, welche als Erweiterung der Haupterschließung im Zentrum jeder Etage liegt.


Erdgeschossig ist der momentan noch im Verwaltungstrakt angeordnete Fachbereich Biologie mit Blick in das Schulwäldchen und über die Sportflächen untergebracht, in den Obergeschossen befinden sich die allgemeinen Unterrichtsräume, die zugehörigen Differenzierungsräume, die Bibliothek und eine Lehrküche für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
An der Südseite wird ein Fluchttreppenhaus angeordnet, über das unter Ausnutzung des Geländeversatzes die Anbindung an die tieferliegenden Sportflächen unterhalb der Eingangsebene erfolgt.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die G9 - Erweiterung wird den Standards der Stadt Hannover entsprechend barrierefrei geplant.
Im Untergeschoss befinden sich neben Technik- und Lagerflächen die Sanitäranlagen mit je einem barrierefreien WC und der Pflegeraum. Ein weiteres barrierefreies WC wird im zweiten Obergeschoss neben den zwei Einzel-WCs angeordnet. Zur barrierefreien Gebäudeerschließung aller Etagen ist ein maschinenraumloser Personenaufzug/Seilaufzug zentral am Foyer angeordnet. Die Türen am Haupteingang werden motorisch betrieben.

Für Seh- und Hörbeeinträchtigte werden zwei Allgemeine Unterrichtsräume, die Biologieräume, die Lehrküche und Differenzierungsräume gemäß Standard der LHH ausgestattet. Ein taktiles Leitsystem führt im Erdgeschoss vom Haupteingang zu den Haupterschließungspunkten (Sitztreppe und Aufzug), im 1.OG wird zusätzlich die Verbindung zwischen den Treppen taktil hervorgehoben.
Die Planung ist mit der Beauftragten der Landeshauptstadt für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Terminplanung
Es ist vorgesehen, die Maßnahmen beginnend ab Sommer 2020 umzusetzen und bis Mitte 2022 abzuschließen. Die zu Auslagerungszwecken aus dem Verwaltungstrakt errichtete Modulanlage dient nach Abschluss dieser Maßnahme bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus zur Deckung der zusätzlichen Raumbedarfe aus G9.
19 .1
Hannover / 07.02.2019