Drucksache Nr. 0438/2015:
Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachen und den sechs großen niedersächsischen Städten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0438/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachen und den sechs großen niedersächsischen Städten

Antrag,


zu beschließen, der Rahmenvereinbarung des Landes Niedersachsen zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen beizutreten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei der beabsichtigten Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Mädchen und Jungen aus.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Niedersächsische Kommunen entschließen sich zunehmend, den Ganztag in Grundschulen finanziell zu unterstützen, um Eltern und Kindern eine verlässliche Betreuung bieten zu können. Ein gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und den Kommunen getragenes Bildungsverständnis soll grundsätzliche Gestaltungsmerkmale festlegen und die Zusammenarbeit beschreiben. Die Umsetzung soll durch unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten das Ziel der Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern verfolgen.

In der Landeshauptstadt Hannover wird dies durch Kooperationspartner umgesetzt, die in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen die konkrete Gestaltung des Ganztagsprogramms übernehmen.



In einer Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1) und in dem zwischen der Kommune, dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Schulleitung, und dem Kooperationspartner abzuschließenden Kooperationsvertrag (siehe Anlage 2) werden die jeweiligen Leistungspflichten festgelegt und die Anforderungen an das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal beschrieben.

Auf dieser vertraglichen Grundlage kann die gute Qualität der Ganztagsgrundschulen in Hannover gesichert werden.
42.12 
Hannover / 20.02.2015