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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtRahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachen und den sechs großen niedersächsischen Städten
Antrag,
zu beschließen, der Rahmenvereinbarung des Landes Niedersachsen zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen beizutreten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der beabsichtigten Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Mädchen und Jungen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Niedersächsische Kommunen entschließen sich zunehmend, den Ganztag in Grundschulen finanziell zu unterstützen, um Eltern und Kindern eine verlässliche Betreuung bieten zu können. Ein gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und den Kommunen getragenes Bildungsverständnis soll grundsätzliche Gestaltungsmerkmale festlegen und die Zusammenarbeit beschreiben. Die Umsetzung soll durch unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten das Ziel der Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern verfolgen.
In der Landeshauptstadt Hannover wird dies durch Kooperationspartner umgesetzt, die in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen die konkrete Gestaltung des Ganztagsprogramms übernehmen.
In einer Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1) und in dem zwischen der Kommune, dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Schulleitung, und dem Kooperationspartner abzuschließenden Kooperationsvertrag (siehe Anlage 2) werden die jeweiligen Leistungspflichten festgelegt und die Anforderungen an das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal beschrieben.
Auf dieser vertraglichen Grundlage kann die gute Qualität der Ganztagsgrundschulen in Hannover gesichert werden.
42.12
Hannover / 20.02.2015