Drucksache Nr. 0437/2015:
Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt zur Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg
Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
zur Anhörung zu Antragspunkt 3
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0437/2015
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt zur Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg
Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1795
    - Festsetzung eines Gewerbegebietes für eine private Zufahrt -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1795 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen des Bebauungsplans wurden in dieser Hinsicht geprüft. Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen für die Landeshauptstadt Hannover keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die Firma Martin Braun Backmittel und Essenzen KG beabsichtigt in den nächsten Jahren einen Ausbau und eine Erweiterung des Betriebes, der in Oberricklingen zwischen der Tillystraße und der Frankfurter Allee (B 6/65) liegt. Hierdurch wird der Standort langfristig gesichert. In diesem Zusammenhang soll für Lkws eine Zufahrt geschaffen werden, die vom westlichen Ende des Ricklinger Stadtwegs aus (nahe der Kreuzung mit der Göttinger Chaussee, parallel zur Frankfurter Allee) das Firmengelände von Norden her erschließt. Abfahrende Lkws sollen das Firmengelände wie bisher über die Tillystraße verlassen.

Der zurzeit geltende Bebauungsplan Nr. 1528 setzt für die Fläche der neuen Zufahrt eine Nutzung als Regenwasserrückhaltebecken fest. Die Festsetzung soll in Gewerbegebiet geändert werden, um die Planung rechtlich zu ermöglichen. Für die westlich angrenzende Fläche bleibt die Festsetzung als Regenwasserrückhaltebecken erhalten. Sie ist für die Realisierung des Beckens ausreichend groß.


Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 1795 dienen der Standortsicherung des bestehenden Betriebes Martin Braun Backmittel und Essenzen KG und damit einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden (siehe Anlage 2 Abschnitt 8. Verfahren).

Die zum Jahresbeginn 2014 an die Gremienmitglieder verteilte Drucksache Nr. 0092/2014 wurde bislang in keinem Gremium behandelt. Sie wird durch die nun vorliegende Drucksache mit verändertem Geltungsbereich und entsprechend angepassten allgemeinen Zielen und Zwecken ersetzt.
61.12 
Hannover / 20.02.2015