Drucksache Nr. 0437/2010:
Bebauungsplan Nr. 493, 1. Änderung - IGS Mühlenberg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
zur Entscheidung zu den Punkten 1 und 2,
zur Anhörung zu Punkt 3
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0437/2010
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 493, 1. Änderung - IGS Mühlenberg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 493, 1. Änderung
- Erweiterung der überbaubaren Fläche für den Gemeinbedarf -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 493, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan Nr. 493, 1. Änderung, umfasst das Gelände der bestehenden IGS Mühlenberg und schafft die Voraussetzungen für Sanierung bzw. Neubau des Schul- und Bildungszentrums. Durch die städtebauliche Neukonzeption werden im Hinblick auf Gender- Aspekte keine unterschiedlichen Situationen geschaffen.

Kostentabelle

Kosten für die Stadt sind zum aktuellen Planungsstand noch nicht abzusehen. Nach Möglichkeit wird ein Verfahren der öffentlich-öffentlich rechtlichen Partnerschaft (ÖÖP) angestrebt.

Begründung des Antrages

Der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem Bebauungsplanverfahren gemäß Drs. 1973/2008 hatte der Stadtbezirksrat Ricklingen in seiner Sitzung am 04.09.2008 bereits zugestimmt. Mittlerweile hat sich jedoch der Geltungsbereich geändert und die Entscheidung zu Abriss und Neubau der Schule durch die GBH ist gefallen. Damit ist ein neuer Beschluss erforderlich. Die Drs. 1973/2008 wird durch diese Drucksache ersetzt.

Das Schul- und Bildungszentrum IGS Mühlenberg wurde zwischen 1973 und 1976 errichtet. Die Gebäudekonzeption mit flexiblen Raumgrößen, die Bausubstanz und die Gebäudetechnik weisen erhebliche Mängel auf, die durch einfache Reparaturen nicht mehr zu beheben sind. Deshalb soll ein Neubau in Bauabschnitten auf dem Grundstück erstellt werden. Die Entscheidung zum Abriss und Neubau der IGS durch die GBH wurde mit dem Beschluss der Drucksache Nr. 1982/2009 N1 am 19.11.2009 getroffen. Es ist geplant, das Grundstück an die GBH zu verkaufen oder ein Erbbaurecht zugunsten der GBH zu bestellen. In einem Vertrag wird die GBH dazu verpflichtet, einen Neubau zu errichten und an die Stadt zu vermieten.

In der IGS werden ca. 1900 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Baumaßnahmen. Deshalb wird im Rahmen der Vorplanungen nach Möglichkeiten gesucht, dies zu gewährleisten.

Das Schulgelände zwischen dem Mühlenberger Markt und dem Ossietzkyring bietet die Chance, bei laufendem Schulbetrieb die Baumaßnahmen durchführen zu können. Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs soll ein geeigneter Entwurf für einen Neubau und seine Platzierung unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen (Überbauung des U-Bahn-Tunnels, klare räumliche Kante am Mühlenberger Markt) gefunden werden, um die Belange aller Nutzungen (Schule, Bibliothek, Stadtteilkultur- und Jugendzentrum) bestmöglich mit städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten zu verknüpfen.

Im zurzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 493 ist die südliche Grundstücksfläche als nicht überbaubare Fläche festgesetzt. Um den Neubau unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes zu ermöglichen ist die Änderung des Bebauungsplanes zur Ausweitung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. So kann nach Abschluss der Projektplanung zügig eine Baugenehmigung erteilt werden. Der als Anlage 3 beigefügte Plan zeigt die geplante zukünftig maximal überbaubare Fläche.

61.12 
Hannover / 23.02.2010