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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 603, 1. Änderung - Bredero-Hochhaus
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, der die Übernahme aller im Zusammenhang mit der Baumaßnahme anfallenden Kosten durch die Vorhabenträgerin regelt. Für die Stadt Hannover entstehen keine direkten Kosten (s. Anlage 2 zur Drucksache, Begründung, Abschnitt 7, Umsetzung der Planung / Kosten).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 603, 1. Änderung hat vom 22. Oktober bis zum
23. November 2015 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Aufgrund der vom 01. September bis zum 05. Oktober 2015 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Begründung in den Abschnitten 2.1 Städtebauliche Situation / städtische Infrastruktur – Verkehrliche Anbindung / Kindergärten, Schulen / Fazit, 3.1.1 Bauliche Nutzung, 3.3 Erschließung, 3.4 Rettungswege, 3.5 Effektive Energienutzung, Energieeinsparung, 6. Durchführungsvertrag und 7. Umsetzung der Planung / Kosten redaktionell geändert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Die Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 25.02.2016