Drucksache Nr. 0431/2017:
Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.06.2017

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0431/2017
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.06.2017

Antrag,

die in der Anlage 1 der Drucksache beigefügte Satzungsänderung zu beschließen und zum 01.06.2017 in Kraft zu setzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung der Kindertagespflege dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36101
Tagespflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 61.000,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 52.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 9.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 9.000,00 €
Die erforderlichen Mittel stehen in den Verwaltungsentwürfen der Haushalte 2017 und 2018 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Durch die nachfolgenden Änderungen der Kindertagespflegesatzung werden die Fördermöglichkeiten der Kindertagespflege erweitert. Somit können zukünftig die Familien in Hannover noch bedarfsgerechter mit Angeboten der Kindertagespflege versorgt werden. Hier wurden im Einzelnen folgende Änderungen vorgenommen:

1. Bisher kann die ausgeübte Kindertagespflege über den in § 2 Abs. 3 genannten Umfang hinaus nur gefördert werden, wenn ein - ggf. auch nur ergänzender - Besuch der Kindertagesstätte aus betrieblichen Gründen nicht stattfinden kann oder wenn nur dadurch die Ausbildung oder Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten gewährleistet werden kann. Hier soll zusätzlich noch die Möglichkeit geschaffen werden, Kinder über den in § 2 Abs. 3 genannten Umfang hinaus in Kindertagespflege zu fördern, wenn besondere päd- agogische Förderbedarfe bestehen. Somit können zukünftig insbesondere Kinder mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen noch intensiver in der Kindertagespflege gefördert werden.

2. Bei Ausfall der Tagespflegeperson stellt - über den bloßen Vermittlungsvorgang hinaus - die Landeshauptstadt Hannover bereits jetzt Ersatztagespflegestellen, die hierfür vorgehalten werden, zur Verfügung. Demgemäß soll der § 3 Abs. 5 der tatsächlichen Praxis angepasst werden.

3. Seit Inkrafttreten der Satzung vom 01.01.2015 werden die Erstattungen der Auf- wendungen für Beiträge zur eigenen Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung pauschaliert ausgezahlt. Die Pauschalierungen wurden insbesondere von den Tagespflegepersonen begrüßt und mitgetragen, da hierdurch auch der Ver- waltungsaufwand minimiert wurde. Dem folgend sollen jetzt auch die Erstattungen der Aufwendungen für Beiträge zur eigenen Unfallversicherung pauschaliert ausgezahlt (§ 3 Abs. 5) werden.

4. Weiter sollen das erhöhte pädagogische Entgelt (besonderer Förderbedarf beim Kind) von 3,85 € auf 4,70 € pro Stunde und Kind und die Vergütung für das Belegungsrecht von 300,00 € auf 350,00 € monatlich je Tagespflegeplatz angehoben werden, damit dadurch mehr Tagespflegepersonen mit entsprechender überdurchschnittlicher Qualifikation und Fähigkeiten gewonnen werden können (Anlage 2 der Drucksache).

5. Die Tagespflegesatzung soll zudem neben den oben genannten inhaltliche Änderungen auch in Teilen neu geordnet werden. Hier sollen insbesondere sämtliche Berechnungs- grundlagen und dazugehörige Berechnungen zur Festlegung der einzelnen Geldleistungen für die Tagespflegepersonen in der Anlage 2 der Drucksache zusammengeführt werden, um eine bessere Übersicht und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die einzelnen errechneten Geldleistungen sind der Anlage 1 der Kindertagespflegesatzung zu entnehmen. Weiterhin sind in der Anlage 2 der Kindertagespflegesatzung die aktuellen und die ab dem 01.08.2017 geltenden Kostenbeträge eingepflegt worden. Die beiden Änderungen dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz sowohl bei der Leistungsgewährung für die Tagespflegepersonen als auch für die Erziehungsberechtigen bei der Erhebung der Kostenbeiträge.

51.4 
Hannover / 16.02.2017