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Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung, Harenberger Straße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.1072
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Antrag,
- die Anregungen aus den Stellungnahmen der Region Hannover und der Üstra zu berücksichtigen,
- den Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung sowie die Teilaufhebung des Bebaungsplanes Nr. 1072 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Zielsetzungen dieser Bebauungsplanänderung im Hinblick auf Genderaspekte sorgen für eine Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung.
Durch den Erhalt der historischen Bausubstanz mit Ladennutzungen im Erdgeschoss wird der Straßenraum durch Kundenverkehr belebt (soziale Kontrolle) und erhöht so die Sicher-
heit.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Be-
nachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen, wie z. B. behinderter Menschen, zu erwarten ist.
Kostentabelle
Für die Stadt entstehen keine Kosten, siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 9 - Kosten für die Stadt).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1072, 1. Änderung und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1072 lag vom 28. Dezember 2006 bis 29. Januar 2007 öffentlich aus. Es gingen Stellungnahmen von der Region Hannover und der Üstra ein.
Region Hannover
Die Region Hannover bittet aus Sicht der Nahverkehrsplanung darum, in der Begründung des Bebauungsplanes im Abschnitt 7 - Erschließung und Verkehr - den 5. Absatz ("Konsequenz: ") zu streichen, da er den vorangehenden Absätzen widerspräche.
Üstra
Die Üstra bittet darum, im gleichen Abschnitt der Begründung im 2. Absatz den letzten Satz ("Dadurch schränkt sich die Möglichkeit ") durch den Satz "Dadurch wird nach dem heutigen Kenntnisstand der Bau eines Hochbahnsteigs an der Haltestelle Harenberger Straße in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr möglich sein." zu ersetzen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen aus den Stellungnahmen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.
61.12
Hannover / 20.02.2007