Drucksache Nr. 0429/2011:
Zuwendung an die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. für die Maßnahme "Schule und Berufsorientierung in benachteiligten Stadtteilen - Potential-Assessment-Verfahren"

Inhalt der Drucksache:

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0429/2011
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Zuwendung an die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. für die Maßnahme "Schule und Berufsorientierung in benachteiligten Stadtteilen - Potential-Assessment-Verfahren"

Antrag,

zu beschließen, der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. – Fachbereich Arbeit und Qualifizierung ergänzend zu der veranschlagten Zuwendung für die Maßnahme „Schule und Berufsorientierung in benachteiligten Stadtteilen - Potential-Assessment-Verfahren“ als Anteilsfinanzierung weitere
10.600,-- EUR

unter dem Vorbehalt der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2011 zu gewähren.

Zur Deckung dieses Betrages kann eine Einnahme in Höhe von 10.600,-- EUR beim Innenauftrag 3630300100/Sachkonto 32910000 herangezogen werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Hannover (BA) nach § 33 SGB III i.V.m. § 421q SGB III - Berufsorientierung / Erweiterte Berufsorientierung, die für zusätzliche Potential-Assessment-Verfahren eingesetzt werden sollen. Sie werden nach Zahlungseingang als Teil der Gesamtzuwendung an den Träger weitergeleitet, so dass der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Assessmentverfahren berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Teilnehmenden. Das Verfahren bietet allen Teilnehmenden - unabhängig von sozialer Herkunft, familiärem Kontext, milieuspezifischer Prägungen, Geschlechterzugehörigkeit - die gleichen Bedingungen und die Chance, eigene Kompetenzen zu zeigen, zu erkennen und zu reflektieren.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36303
Jugendschutz
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 10.600,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 10.600,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Begründung des Antrages

Bundesweit bricht etwa jeder fünfte Auszubildende seine Ausbildung vor der Abschlussprüfung ab (Berufsbildungsbericht 2008, S. 150 ff). Dies entspricht einer Gesamtquote von 19,8 Prozent. Die Ausbildungsabbrüche erfolgen zu 50 Prozent bereits im ersten und zu 31,4 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr.

Ein Ausbildungsabbruch erzeugt bei Jugendlichen vielfach Frust, soziale Destabilisierung und Resignation. Für die Ausbildungsbetriebe bedeutet ein Ausbildungsabbruch hohe betriebswirtschaftliche Kosten, Zeit- und Arbeitskraftverlust.

Als Gründe für Ausbildungsabbrüche macht der Berufsbildungsbericht 2008 u. a. bestehende Mängel in der Berufsvorbereitung mit Fehleinschätzungen der Ausbildungsanforderungen und Unkenntnis über den Beruf verantwortlich.

Um dieser hohen Quote von Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, fördert die Landeshauptstadt Hannover bereits seit dem Jahr 2001 Potential-Assessment-Verfahren, die von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. durchgeführt werden. Durch die zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln durch die Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Hannover, können die Berufsorientierungsmaßnahmen zur vertieften Eignungsfeststellung durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren verdoppelt werden.

Kompetenzfeststellungsverfahren wie Potential-Assessment sollen durch die Ermittlung von Entwicklungspotenzialen für Qualifizierung und Arbeit die Grundlage für einen differenzierten, individualisierten Hilfe- und Entwicklungsplan bilden und bei Bedarf eine Zuordnung von Jugendlichen zu unterschiedlichen entsprechend differenzierten Angebotsformen ermöglichen. Es soll den teilnehmenden Jugendlichen verhelfen, sich besser, effektiver und gezielter auf die betriebliche Ausbildung vorzubereiten. Ein wichtiges Ergebnis ist dabei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich stärker und realistischer mit ihren eigenen Voraussetzungen, Schlüsselqualifikationen oder Arbeitstugenden, möglichen Zielen und Wegen zu ihrer Erreichung auseinandersetzen.

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 9. oder 10. Jahrgangsstufen allgemein bildender Schulen, die Schwierigkeiten im Prozess der Berufswahlorientierung oder Berufswahlentscheidung haben.

Im Kalenderjahr 2011 sind an folgenden Schulstandorten Assessment-Verfahren projektiert:

je 2 Maßnahmen an der IGS Roderbruch,
IGS Linden
IGS Kronsberg

Die Gesamtkosten der erweiterten vertieften Berufsorientierungsmaßnahme betragen für das Jahr 2011 insgesamt 23.634,-- EUR und setzen sich aus Fördermitteln der Landeshauptstadt Hannover und weitergeleiteten Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Hannover in einer Gesamthöhe von 21.200,00 EUR sowie aus Eigenmitteln der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. in Höhe von 2.434,-- EUR zusammen.

Die Mittel sind zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten vorgesehen.

Die Verwaltung bittet, dem Antrag zuzustimmen.
51.2 
Hannover / 03.03.2011