Drucksache Nr. 0429/2009 E1:
Konjunkturprogramm II, hier: Anträge aus den Stadtbezirksräten

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Sportausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0429/2009 E1
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Konjunkturprogramm II, hier: Anträge aus den Stadtbezirksräten

Antrag,

den als Anlage beigefügten Antrag 15-0318/2009 (siehe Anlage) als erledigt zu betrachten und die anderen Anträge (15-0342/2009, 15-00561/2009, 15-0562/2009, 15-0606/2009 siehe Anlagen) abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der in dieser Drucksache dargestellte Vorgang ist im Wesentlichen finanzieller Art und nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Kostentabelle

Wenn die Anträge abgelehnt werden, entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Drucksache 15-0318/2009
In der vorliegenden Beschlussdrucksache sind 1,0 Mio € für das Freizeitheim Linden eingeplant.

Drucksache 15-0561/2009
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, da die Maßnahmen des Konjunkturprogramms kurzfristig umzusetzen sind. Die Verwaltung wird aber darauf achten, dass die Nutzer möglichst wenige Einschränkungen erfahren.

Drucksache 15-0342/2009 und 15-0562/2009
Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden nur Maßnahmen zu Gunsten von Sportstätten gefördert, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Vorrang genießt dabei die energetische Sanierung von Sporthallen. Die Sportanlagen des TB Stöcken und des TSV Bemerode befinden sich in Vereinsträgerschaft und scheiden deshalb für eine Förderung aus.

Drucksache 15-0606/2009
Die Maßnahmen des Konjunkturprogramms müssen kurzfristig umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe wird die Verwaltung die Ergebnisse der AG des Bezirksrates berücksichtigen, soweit es bautechnisch und finanziell im Rahmen der vorgesehenen Mittel möglich ist.
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Hannover / 30.03.2009