Drucksache Nr. 0424/2014:
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
zur Anhörung zu Antragspunkt 3
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0424/2014
4
 

Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung
    - öffentliche Grünverbindung und Kindertagesstätte -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen des Bebauungsplans wurden in dieser Hinsicht geprüft. Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Bereich Oberricklingen / Wettbergen wurde ein erhöhter Bedarf an Plätzen in Krippen und Kindertagesstätten festgestellt. In den Einfamilienhausbereichen der beiden Stadtteile findet zurzeit ein Generationenwechsel statt. Im Neubaugebiet zero:e park entwickelt sich die Bebauung schneller als erwartet. Der 3. Bauabschnitt ist bereits in der Vermarktung, so dass davon auszugehen ist, dass hier 2015 die ersten Familien einziehen werden. 2016, vier Jahre früher als erwartet, wird das Baugebiet weitgehend fertig gestellt sein. Die Anzahl der Kinder ist heute schon höher als zum Zeitpunkt der Planung anzunehmen war.

Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Kita-Standorte wurden geprüft und verneint, so dass ein neuer Standort entwickelt werden muss. Dieser soll in guter Erreichbarkeit von Oberricklingen und Wettbergen liegen. Geeignete Baugrundstücke stehen in dem Bereich allerdings nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist als Standort eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche am südlichen Ende der Straßen Rodbraken und Am Sauerwinkel ausgewählt worden. Der zur Zeit geltende Bebauungsplan Nr. 1152 setzt für diese Fläche „öffentliche Grünverbindung“ fest. Eine Nutzung als Kindertagesstätte ist dort planungsrechtlich nicht zulässig. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Nutzungsänderung sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu vermeiden. Der bauliche Eingriff soll sich auf den Bereich der intensiv gepflegten Rasen- und Wiesenfläche beschränken. Im weiteren Verfahren wird die Eingriffsbewertung vorgenommen und der Ausgleich berechnet. Es wird ein Umweltbericht erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wird daher nicht als vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

61.12 
Hannover / 20.02.2014