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Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
Antrag,
zu beschließen, dass ab dem 1.8.2017 für Verträge über die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen die als Anlage 1 beigefügte neu gefasste Entgeltregelung Anwendung findet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Das Vertragsverhältnis schließt Mädchen und Jungen gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage (Anlage 1) beigefügte Entgeltregelung ersetzt die mit Drucksache 2093/2015 beschlossene Fassung, die zum Vergleich ebenfalls noch einmal beigefügt ist (Anlage 2).
Substanzielle inhaltliche Veränderungen enthält die Neufassung nicht. Vielmehr werden an einigen Stellen kleine Fehler bereinigt, die sich in der alten Fassung verborgen hatten. Außerdem wurden einige Formulierungen klarer gefasst.
Die betreffenden Änderungen sind in der Neufassung der Entgeltregelung (Anlage 1) durch Unterstreichen gekennzeichnet.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, diese Änderungen vorzunehmen und auch durch die Ratsgremien formal beschließen zu lassen.