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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Ricklingen
Antrag
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bei den Straßen handelt es sich um Gemeindesstraßen, die laut Bebauungsplan (Bergefeldstraße im B-Plan Nr. 1152, Lodemannweg im B-Plan Nr. 377, An der IGS Mühlenberg im B-Plan Nr. 493) als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind und bereits öffentlich genutzt werden. Die Straßen- bzw. Wegflächen befinden sich in der Straßenbaulast der Stadt Hannover.
66.11
Hannover / 15.02.2023